Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14.10.2014 die Revionsnichtzulassungsbeschwerde der BioEnergie Xanten GmbH & Co. KG abgelehnt. Damit hat sich der BUND endgültig durchgesetzt: Das unsinnige und Natur zerstörende Projekt wird nicht umgesetzt. Am 06.05.2014 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Xanten vom Oberverwaltungsgericht in Münster für unwirksam erklärt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Im Gegensatz zur Stadt fand sich die Beigeladene BioEnergie Xanten GmbH & Co. KG damit jedoch nicht ab, sondern legte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Inhalt der Beschwerde war, dass Teilaspekte in der Klage des BUND nicht bereits im Beteiligungsverfahren benannt wurden (Präklusion - also Ausschluss von Rechten - nach § 2 Abs. 3 UmwRG). Das Oberverwaltungsgericht hatte hierzu erklärt, § 2 Abs. 3 setze voraus, dass die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und ihre Bekanntmachung ordnungsgemäß erfolgt sein müssen. Dies war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht der Fall.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte in seinem Beschluss damit, dass sich der Ausgang des Verfahrens nicht geändert hätte, da weitere davon unabhängige Begründungen vom Oberverwaltungsgericht angeführt waren, zu denen kein Revisionszulassungsgrund in der Beschwerde vorlag. Eine Auskunft, inwieweit das vorgetragene Argument in der Beschwerde zum Tragen gekommen wäre, gibt das Bundesverwaltungsgericht nicht, da wegen der anderen Begründungen dieser Teilaspekt „weggedacht“ werden kann.
Nach über 7 Jahren Engagement gegen dieses unsinnige Vorhaben freut sich der BUND und die Bürgerinitiative über den Ausgang, der das Ende des Bebauungsplans "Bioenergiezentrum Xanten" bedeutet.
In der Zwischenzeit wurde das Gelände intensiv von einer ganzen Reihe von Vogelkundlern beobachtet. Trotz immer wieder vorkommender Störungen (Baumaßnahmen, Entfernung von Hecken, freilaufende Hunde) sind zahlreiche weitere Rote-Liste Vogelarten auf dem Gelände gesichtet worden.
Der Projektbeauftragte des BUND Dr. Christian Winterberg und der Vogelkundler Reinhard Landes fordern: „Das Gelände muss jetzt dauerhaft geschützt werden. Das direkt anliegende Naturschutzgebiet an der Tacke Ley muss erweitert und das ehemalige Militärgelände einbezogen werden.“