BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND begründet Klage gegen „Eierfabrik“

31. Mai 2012 | Massentierhaltung, Saubere Luft

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung / Gefahren für Natur und Mensch

 Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die schriftliche Begründung seiner Klage gegen die Erweiterung des Legehennenstalls in Fröndenberg-Frohnhausen eingereicht. Die Umweltschützer halten die Genehmigung durch den Kreis Unna für rechtswidrig. Hauptkritikpunkte sind die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung, rechtswidrige Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets „Wulmke“ und Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Keime und Feinstäube. 

"Die der Genehmigung zugrunde liegende Immissionsprognose ist hinsichtlich der Ammoniakausbreitung vollkommen unzureichend", kritisierte der Sprecher der BUND-Ortsgruppe Frank Weissenberg. Um die zu erwartenden Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „Wulmke“ für das Gericht zu konkretisieren, hat der BUND die letzten Wochen deshalb genutzt, zusätzlich eigene Gutachten erstellen zu lassen. "Eines ist für uns allerdings schon lange klar“, sagt Weissenberg, „eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen." Doch genau auf die hatte der Kreis Unna als zuständige Genehmigungsbehörde verzichtet.

In der Ausbreitungsrechnung für die Luftschadstoffe wurden nach Analyse des BUND nicht alle Emissionsquellen berücksichtigt. Auch die Berechnung selbst sei fehlerhaft. Für „vollkommen unverständlich“ hält der BUND, wie man eine derartige Eierfabrik „direkt an ein Naturschutzgebiet ansiedeln kann." Die maximalen Nährstofffrachten der zu schützenden Pflanzengesellschaften seien bereits durch die allgemeine Vorbelastung ausgeschöpft. Eine weitere Verschlechterung durch einen solchen Emittenten sei deshalb unzulässig.

Gerade die in Fröndenberg betriebene Form der Bodenhaltung in mehreren Etagen mit Kotbändern gehöre zu den schmutzigsten Betriebsweisen. Die Staubbelastung sei immens. Der Kot wir innerhalb der Halle, in der sich die Tiere ununterbrochen aufhalten müssen, solange gelagert, bis er getrocknet ist. Studien zufolge entstehen dabei Feinstaubpartikel in einer gefährlich kleinen Größe (PM 2,5 und kleiner). Bei der Feinstaubproblematik in Verkehr und Industrie werden die wesentlich größeren PM10-Partikel zu Bewertung heran gezogen.

Daraus resultiere eine erhebliche Gesundheitsbelastung für Mensch und Tier. Aber nicht nur die Mitarbeiter und Legehennen sind dem Feinstaub und der damit einhergehenden Keimbelastung ausgesetzt. Durch die Abluft gelangen sie ungefiltert durch die Schornsteine in die Umwelt. "Überhaupt wird hier der Tierschutz auf eine harte Probe gestellt", bemängelt Weissenberg die Genehmigungspraxis solcher Anlagen. "Kaum Licht, wenig Bewegung, kein Gang ins Freie und bei einem Brand keinerlei Fluchtmöglichkeiten. Wo bleibt da die Tiergerechtigkeit?"

Der BUND hat deshalb bei Gericht beantragt, die Genehmigung aufzuheben.

Aktenzeichen 8 K 2131/12

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