Am 6. Mai 2014 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Bioenergiezentrum“ der Stadt Xanten für unwirksam erklärt. Der BUND NRW hatte geklagt, weil sich auf dem betroffenen Gebiet nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Natur wirkungsvoll entwickelt hat. Es besitzt ausgeprägte Magerrasenkulturen, bietet einer Vielzahl von Vogelarten (darunter mehrere Rote-Liste-Arten) ungestörten Lebensraum und Nahrung und weist insektenreiche Hochstaudenfluren auf. Das Gelände grenzt unmittelbar an ein Naturschutzgebiet an und hat nur 150 m Abstand zu einem Wasserschutzgebiet.
Nach Ansicht des Gerichts wies der Bebauungsplan massive formale Mängel auf. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf zwei Aspekte. Zum einen bemängelten die Richter unvollständige Angaben über die Verfügbarkeit der Arten umweltbezogener Informationen bei der Offenlage des Plans. Die rein tabellarische Zusammenstellung der beigefügten Gutachten sei unzureichend. Zum anderen hätte es eine erneute Offenlage geben müssen, da nach Offenlage und vor Satzungsbeschluss technische Änderungen am Bebauungsplan stattgefunden haben (z.B. wurde das Konzept der Mulden- und Flächenversickerung geändert).
Zu einer Bewertung der inhaltlichen Aspekte (z.B. bezüglich des vom BUND bemängelten Artenschutzes oder der unzureichenden Ausgleichsmaßnahmen) kam es im Rahmen der Gerichtsentscheidung weitgehend nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der BUND und die beteiligte Bürgerinitiative sehen in der Entscheidung einen "Lichtblick nach einem bereits 7-jährigen Kampf". Man sei damit dem Anliegen, dieses Stück zurückgewonnener Natur zu erhalten und dauerhaft zu sichern, deutlich näher gekommen.