Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am 3. Dezember zum Zwischenlager Ahaus erklärt Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND:
„Das Urteil des OVG in Münster ist eine katastrophale Nachricht für die Menschen in der Region. Es ist vollkommen unverständlich, weshalb das Gericht die berechtigten Kritikpunkte der Kläger*innen nicht stärker berücksichtigt hat. Angesichts neuer Bedrohungslagen durch Terroranschläge oder kriegerische Auseinandersetzungen hätten die geplanten Sicherheitsmaßnahmen des Lagers erneut überprüft werden müssen. Immer wieder erklärten die Experten des Bundesamts für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung in der mündlichen Verhandlung, dass sie sich aus Geheimhaltungsgründen nicht zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen äußern dürften. Dies trägt maßgeblich zur Verunsicherung in der Bevölkerung bei und hilft nicht, die Zweifel an der Sicherheit des Zwischenlagers auszuräumen.
Nun droht Ahaus auch weiterhin ein unsicheres Zwischenlager als Makel für die Stadt und als Gefahr für Mensch und Umwelt. Auch der Transport des zusätzlichen Atommülls aus Jülich birgt eine enorme Gefahr. Dabei könnte dieser ohne riskante Transporte quer durch NRW in einem modernen Zwischenlager-Neubau in Jülich bleiben. Der BUND wird die Debatte um das Zwischenlager auch weiter begleiten. Am 15. Dezember findet der nächste Protest-Sonntagsspaziergang in Ahaus statt, bei dem wir aktiv sein werden.“