In Nordrhein-Westfalen leben etwa 1000 Europäische Wildkatzen. (Foto: Stefan Eschweiler)
- Unkastrierte Freigängerkatzen können sich mit Wildkatzen verpaaren
- Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen
- Bundesweite Kastrationspflicht entlastet Tierheime und Kommunen
Berlin/Düsseldorf | Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August macht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Europäischen Wildkatze aufmerksam. Insbesondere Menschen mit Hauskatzen können durch Kastration ihrer Tiere zum Wildkatzen-Schutz beitragen. Das hilft nicht nur der streng geschützten Wildtierart, sondern trägt auch dazu bei, das Leid verwilderter Hauskatzen zu verringern und Tierheime zu entlasten.
In deutschen Haushalten leben schätzungsweise 15,7 Millionen Hauskatzen – davon rund 2,3 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Damit weist das Bundesland im absoluten Vergleich die größte Katzenpopulation in Deutschland auf. Viele davon dürfen draußen frei umherstreifen, viele auch unkastriert. Die Halter*innen sorgen so dafür, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren und die Zahl verwilderter Hauskatzen ohne festes Zuhause steigt. Diese leben oft unter elenden Umständen. Zudem stellen unkastrierte Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen eine Gefahr für die streng geschützte Europäische Wildkatze dar. Im Vergleich: In Nordrhein-Westfalen leben davon etwa 1000 Individuen. Daher fordert der BUND gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.
Katharina Stenglein, Projektkoordinatorin „Wildkatzenwälder von morgen“ des BUND NRW: „Unsere Hauskatze und die Europäische Wildkatze sind zwei eigenständige Arten. Doch wenn beide aufeinandertreffen, können sie gemeinsam fruchtbare Nachkommen zeugen. Durch die Verpaarung gehen den Wildkatzen aber typische Anpassungen für das Leben als echtes Wildtier im Wald verloren – etwa ein dichtes Fell oder die Scheu vor Menschen.“
Besonders betroffene Regionen in NRW
Besonders betroffen sind Regionen mit niedrigen Wildkatzenzahlen. Beispielsweise in Bereichen des Oberbergischen und Bergischen Lands sowie im Märkischen Kreis, wo die Wildkatze erst in den letzten Jahren wieder zurückkehrt, ist es oft wahrscheinlicher, dass eine Wildkatze Kontakt zu einer Hauskatze hat, als zu einer Artgenossin. „Gibt es in neu besiedelten Gebieten noch wenige Wildkatzen und gleichzeitig viele streunende und unkastrierte Hauskatzen, besteht die Gefahr, dass die Wildkatze in diesen Regionen als eigenständige Art verloren geht“, sagt Stenglein.
Außerdem können von Hauskatzen Krankheiten übertragen werden. Diese können vor allem kleine Wildkatzenpopulationen schwächen und langfristig den Fortbestand der Europäischen Wildkatze gefährden. Eine Impfung von Freigänger-Hauskatzen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose hilft, Wildkatzen vor den ihnen fremden Erregern zu schützen.
Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund: „In Deutschland leiden Millionen Straßenkatzen im Verborgenen – sie hungern, sind krank und kämpfen täglich ums Überleben. Da sie ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen abstammen, braucht es endlich eine bundesweite Kastrationspflicht, um dieses Leid zu verringern.“
Schutz durch Kastration
Eine bundesweite Kastrationspflicht kann Abhilfe schaffen und Wildkatzen effektiv schützen. Wenn Menschen ihre Freigängerkatzen konsequent kastrieren, können diese keinen Nachwuchs mehr mit Wildkatzen zeugen. Bisher haben in Deutschland nur vereinzelte Kommunen sowie Schleswig-Holstein landesweit eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. In Nordrhein-Westfalen haben bereits 125 Städte und Gemeinden entsprechende Regeln erlassen. Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen halten sich jedoch nicht an Gemeindegrenzen. Eine Kastrationspflicht kann Kommunen und Tierheime nur nachhaltig entlasten, wenn sie flächendeckend gilt.
Der BUND setzt sich bereits vor Ort in vielen Bundesländern dafür ein, dass lokale Katzenschutzverordnungen verabschiedet werden. Zudem erweitert das BUND-Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ die Lebensräume der Wildkatze, was sie ebenfalls schützt. Findet die Wildkatze große, zusammenhängende und ungestörte Lebensräume vor, bevorzugt sie die Paarung mit ihren Artgenossen.
Hintergrund:
Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere domestizierten Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Das sechsjährige BUND-Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ zum Schutz dieser Tiere wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
In einer Katzenschutzverordnung beschließt eine Kommune oder Landkreis eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang. Wenn Freigänger konsequent kastriert werden, können sie mit Wildkatzen keine Jungtiere mehr hervorbringen und tragen auch nicht zur Vermehrung von verwilderten Hauskatzen bei. Die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern erschweren zudem das illegale Aussetzen von Hauskatzen. Dadurch schützt eine solche Verordnung auch die Europäische Wildkatze vor der Hybridisierung.
Weitere Informationen:
- Website des BUND in NRW: Rettungsnetz Wildkatze
- Aufnahme des Online-Seminars: „Hybridisierung als Risiko - Auswirkungen und Lösungsansätze für den Schutz der Europäischen Wildkatze“
- Videoreihe des BUND: Verwechslungsgefahr von Haus- mit Wildkatzen
- Kampagnenseite des Deutschen Tierschutzbundes: Jedes Katzenleben zählt