BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Teilerfolg an der A45 für den BUND NRW

03. März 2023 | Bundesverkehrswegeplan, Mobilität

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit seinem Beschluss vom 28.2.2023 der Rechtsauffassung des BUND Landesverband NRW gefolgt und ebnet den Weg für ein beschleunigtes Klageverfahren zum Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund.

Im Klageverfahren „Wasserrechtliche Genehmigung zur Verrohrung der Wending“ im Zuge der Ersatzbauplanungen A 45 Talbrücke Büschergrund hat das Bundesverwaltungsgericht zur bisher strittigen Zuständigkeit der Gerichte eine Entscheidung getroffen. Das BVerwG ist mit seinem Beschluss vom 28.2.2023 der Rechtsauffassung des BUND Landesverband NRW gefolgt und hat die Klage direkt an das Oberverwaltungsgericht verwiesen. Diese Entscheidung wurde nötig, da es zu gerichtlichen Unstimmigkeiten kam, ob die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg oder vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) Münster verhandelt werden sollte. Ersteres hätte das Verfahren voraussichtlich unnötig in die Länge gezogen. Mit der Feststellung, dass das OVG für die Rechtsprüfung zuständig ist, wurde jetzt der Weg für eine schnelle Klärung des Falles frei gemacht.
„Dies ist ein wichtiger Erfolg zur Beschleunigung des Verfahrens und damit ein Schritt hin zur rechtssicheren und naturverträglichen Planung des Ersatzneubaus der Talbrücke Büschergrund“, so Wolfgang Weber Barteit, BUND Kreisgruppe Siegen- Wittgenstein.
In dem Rechtsstreit geht es im Kern um die Frage, ob die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Beteiligungsrechte der Bevölkerung bei den vorbereitenden Planungsprozessen zum Ersatzneubau A 45 Talbrücke Büschergrund ausreichend berücksichtigt wurden. Für die Umweltverbände ist diese Frage entscheidend, da es sich hier um einen Erweiterungsneubau von künftig sechs anstatt vier Spuren handelt und damit eine neue Planungsgrundlage darstellt. „Auch wir sehen die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus, verlangen aber, dass hier rechtssicher und naturverträglich geplant wird, denn das Naturschutzgebiet wird durch den Erweiterungsneubau für ca. 8 Jahre massiv beeinträchtigt und zum Teil zerstört.“ so Klaudia Witte, Vorsitzende des Nabu-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein. „Dabei bieten wir den Behörden unsere Unterstützung an, um die Verfahren schnellstmöglich und unter bestmöglicher Berücksichtigung aller Interessen umzusetzen.“ 

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