Thementisch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Kilan Mouris von der Bundesanstalt für Wasserbau.
(Birgit Höfer)
Der Rhein zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands. Deshalb will das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein für eine freie Fahrt auf dem Fluss sorgen, wie das Amt selbst mitteilt. Eine solche problemlose Befahrbarkeit sieht das WSA im Teilabschnitt TA2 - „Lausward” aber nicht mehr gegeben. Mitten im „Rheinknie” – der spitzen Kurve, die der Rhein in Düsseldorf beschreibt – bildet sich durch Strömung und Flussverlauf ein sogenannter Mittelgrund, also eine Ablagerung aus Sand und Kies an der Flusssohle. Dieser erhöhte Bereich inmitten des Rheins kann Schiffe in ihrer Fahrt behindern. Gemäß Bundesverkehrswegeplan gibt es deshalb einen vordringlichen Bedarf für eine Abladeverbesserung – und zwar nicht nur in Düsseldorf, sondern auf der ganzen Strecke zwischen Krefeld und Stürzelberg, welche im Rahmen des „Projekt W27” umgesetzt werden soll. Doch vor Beginn der Maßnahmen hatte das WSA im Oktober zur Öffentlichkeitsbeteiligung geladen, um über die Eingriffe zu informieren.
Was ist geplant?
Um zu bestimmen, wie viel Ladung ein Schiff sicher transportieren kann, ist die „Abladetiefe” entscheidend. Diese bezeichnet den Tiefgang, den ein voll beladenes Schiff bei einem definierten Niedrigwasser (gleichwertiger Wasserstand 2022) haben darf. Um diesen Wert zu bestimmen, ist die niedrigste Fahrrinnentiefe vom Start- bis zum Zielhafen eines Schiffes ausschlaggebend. Derzeit liegt dieser im Rhein-Abschnitt zwischen Duisburg und Stürzelberg bei 2,50 Meter. Auf der Teilstrecke von Duisburg bis zum Neusser Hafen soll die Abladetiefe nun auf 2,80 Meter und und auf der Strecke zwischen Neuss und Stürzelberg auf 2,70 Meter erhöht werden. Dafür sind in vier Teilabschnitten Maßnahmen nötig. Eine Sohlstabilisierung im Bereich der „Steinernen Bänke” bei Kaiserswerth wird im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt.
Der Mittelgrund, der sich bei Düsseldorf an der Lausward gebildet hat, soll abgetragen werden und Kies in einer Korngröße eingebracht werden, welche der Schubspannung – also jener Kraft, mit der das Wasser Sand, Steine oder Kies bewegt – widersteht und nicht verlagert wird. Um ein Absinken des Wasserspiegels durch die Vertiefung der Fahrrinne zu verhindern, sollen am nördlichen Ufer vier Längsbauwerke eingebaut werden. Dies hat Einfluss auf die Durchströmung der Buhnenfelder (Ablagerungen und Änderung der Strömungsgeschwindigkeit in Teilbereichen) und auf die Grundwasserleiter im Uferbereich. Um diese Eingriffe auszugleichen, plant die WSA einen Ausgleich in der Urdenbacher Kämpe. Dort besitzt das Amt einen breiteren Streifen im Vorland, für den eine Flutrinne mit gestaffelter Überflutung steigenden Wasserständen geschaffen werden soll, sodass ein auentypisches Vorland entsteht. Die Maßnahme ergänzt Planungen weiterer Träger zur Flutrinnenreaktivierung in der Urdenbacher Kämpe.
Dabei bleibt jedoch fraglich, warum Eingriff und Ausgleichsmaßnahme in einem Planfeststellungsverfahren mit zwei getrennten Beschlüssen verhandelt werden sollen und die Renaturierungsmaßnahme nicht in einem unabhängigen Verfahren geplant und beschlossen wird – zumal nur der kleinere Teil der Renaturierungsmaßnahme an der Urdenbacher Kämpe eine Ausgleichsmaßnahme sei, den Rest führe die WSA zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch, wofür sie umsetzungszuständig ist.
BUND äußert Bedenken
Der BUND sieht die Projekte zur Rheinvertiefung mit gemischten Gefühlen: Einerseits emittiert die Binnenschifffahrt für den Transport von Massengütern und Containern deutlich weniger CO2 als Lkw, dafür andere Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide (siehe Umweltbundesamt ); Binnenschiffe sind sehr langlebig und die Modernisierungsrate in der Flotte daher gering, sodass sich dies nur sehr langsam ändert. Andererseits lassen Klima- und Niedrigwasserszenarien Zweifel daran aufkommen, ob sich der Ausbau des Rheins wirtschaftlich lohnen wird, oder nicht vielmehr auf kleinere Schiffe gesetzt werden muss. Dementsprechend kritisch sieht auch der BUND in Rheinland-Pfalz die Vertiefung des Mittelrheins. Auch die Frage, ob so ein Ausbau nicht gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL für den ökologischen Zustand verstößt, ist in jedem Einzelfall zu beantworten.
Weiteres Verfahren
Der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung soll 2026 festgelegt werden, dann folgt die Umweltverträglichkeitsprüfung und Vorbereitung der Planfeststellungsunterlagen einschließlich Fachbeiträgen zu FFH, Artenschutz und Wasserrahmenrichtlinie. Mit einem Baubeginn wird nicht vor 2031 gerechnet, mit der Verkehrsfreigabe mit erhöhter Abladetiefe an der Lausward erst 2033, bis Stürzelberg erst 2037. Eine Übersicht des Projekts gibt es online auf der Seite des WSA.