Der BUND NRW lehnt die geplante CO₂-Leitung „Ruhbens“ ab und hat dazu gemeinsam mit LNU und NABU NRW bei der Bezirksregierung Köln Stellung genommen. Die rund 86 Kilometer lange Leitung des Gasnetzbetreibers Open Grid Europe (OGE) soll Kohlendioxid von Wesseling an die belgische Grenze bei Aachen bringen.
Ruhbens gehört wie die CO₂-Leitung Delta Rhine Corridor zu einem von OGE geplanten deutschlandweiten CO₂-Netz, das nach Abschluss aller Ausbaustufen rund 120 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr aufnehmen soll. Welche Unternehmen in welchem Umfang einspeisen wollen, legt OGE nicht offen. Der BUND NRW hält den Bedarf für nicht belegt. Ein Netz dieser Größe droht die Abscheidung von CO₂ attraktiver zu machen als dessen Vermeidung und fossile Abhängigkeiten zu verlängern. Der BUND NRW fordert konsequente Priorität für Emissionsvermeidung und den natürlichen Klimaschutz.
Die von OGE im bevorzugten Korridor skizzierte Trasse quert Wasserschutzgebiete, das europäische Schutzgebiet „Villewälder bei Bornheim“ und das Naturschutzgebiet „Indetal“. In der engeren Schutzzone eines geplanten Wasserschutzgebiets, schließen die Unterlagen von OGE selbst erhebliche Auswirkungen nicht aus.
CO₂ ist schwerer als Luft, sammelt sich in Mulden und Tälern und wirkt in hoher Konzentration erstickend. Die Unterlagen klären nicht hinreichend, wie Bevölkerung und Umwelt bei einem Unfall geschützt werden sollen. Berechnungen, wie sich das Gas bei einem Bruch der Leitung ausbreiten würde, fehlen darin. Offen bleibt überdies, wer die Vorbereitung von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz bezahlt.
Der BUND NRW fordert, Emissionen zu vermeiden, statt sie zu transportieren und zu deponieren. Die Landesregierung, die das Vorhaben laut OGE unterstützt, fordert er auf, die Unterstützung der Planungen zurückzuziehen.
Die Bezirksregierung Köln prüft in diesem Verfahrensschritt, ob sich die Leitung mit Siedlungen, Natur und anderen Planungen vereinbaren lässt. Ihre gutachterliche Stellungnahme soll nach Angaben von OGE bis Ende Juni 2027 vorliegen und ist keine Genehmigung. Über Zulassung und genauen Verlauf entscheidet erst ein anschließendes Planfeststellungsverfahren.