BUND freut sich über Rückkehr des Wolfes

15. August 2017 | Jagd, Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Wolf

Wolfsmanagement und Herdenschutz verbessern – Jagd ist keine Hilfe für Nutztierhalter

Canis lupus ( Gary Kramer [Public domain], via Wikimedia Commons)

Bis zu seiner Ausrottung in der Frühen Neuzeit war Nordrhein-Westfalen flächendeckend durch Wölfe besiedelt. Inzwischen wandern einzelne Wölfe wieder unregelmäßig durch NRW. Unser Bundesland gilt wieder als „Wolfserwartungsland“, auch wenn sich bislang kein Wolf hier wieder ansiedelte. Ernsthafte Probleme mit der Haltung von Weidetieren gab es bislang auch noch nicht. Zudem sind Wölfe nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften streng geschützt. Dennoch sollen Wölfe in NRW nach Auffassung des Westfälischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) bald bejagt werden. Mit „Mahnfeuern gegen den Wolf“ rufen Landwirte schon zur Jagd auf den Wolf auf. Die Ausbreitung des Wolfes nach NRW müsse verhindert werden, hieß es in Presseverlautbarungen.

Sorgen von Tierhaltern im Hinblick auf eine Etablierung von Wölfen bei uns müssen ernst genommen werden. Doch Jagd ist keine Lösung, sorgt nicht für einen wirksamen Schutz von Weidetieren. Dazu sind Wölfe viel zu mobil und anpassungsfähig. Wölfe ernähren sich außerdem weit überwiegend von Reh, Rothirsch und Wildschwein. Gerade Landwirten ist er eine Hilfe, weil er seine wilden Beutetiere in Bewegung hält und auf diese Weise weniger wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft entstehen. Dasselbe gilt für Waldbauern und ihre Forste. Der BUND ist deshalb der Auffassung, dass der Wolf auch in NRW eine echte Bereicherung darstellen wird. 

Die zuständigen Behörden und Verbände von Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd bereiten sich seit Jahren auf eine mögliche Rückkehr des Wolfes nach NRW vor. Dazu wurden abgestimmte Regelungen für das Wolfsmanagement einschließlich der Gewährung von Entschädigungen und Hilfen für den Herdenschutz entwickelt. Hier lässt sich vieles noch verbessern und weiter entwickeln. Entsprechende Forderungen z.B. des Schafzuchtverbandes werden auch vom BUND unterstützt. Die extensive Nutzung und Pflege von vielen Grünlandbiotopen ist ohne Weidetiere vielfach nicht möglich. Hier müssen Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten, um besonders den Schutz der Weidetiere zu verbessern.

Konsens der Zusammenarbeit war bisher aber immer, sich gemeinsam für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Wolf und Mensch einzusetzen. Es ist sehr bedauerlich, dass der Westfälische Landwirtschaftsverband diese Linie der einvernehmlichen Zusammenarbeit mit seiner Forderung nach Jagd auf den Wolf jetzt verlässt. Dabei stützt er sich aus Sicht des BUND auf ein fachlich sehr zweifelhaftes „Gutachten“. Der Autor, Prof. Pfannenstiel, ist Jagdfunktionär und Jagdpächter in Brandenburg. Als Wolfsexperte ist er bisher nicht in Erscheinung getreten, aber mit zahlreichen Veröffentlichungen in einschlägigen Jagdzeitschriften z.B. zur Schwarzwildjagd. In Vorträgen und Veröffentlichungen sieht er die Rückkehr des Wolfes kritisch, der Wolf sei für Jäger ein Konkurrent, den Jagdpächtern stünde eine Entschädigung für erlittene Wildverluste durch den Wolf zu. In diesem Sinne (seiner Interessen) fordert er schon seit Jahren eine Bejagung des Wolfes. Es ist also keine Überraschung, dass er auch in dem vom WLV beauftragten Gutachtens für NRW eine Bejagung des Wolfes fordert.

Erfreulich ist, dass sich der Rheinische Landwirtschaftsverband und der Landesjagdverband NRW von diesen Forderungen und diesem sogenannten „Gutachten“ klar distanziert haben. Aktuell ist die Debatte um Wolfsjagd in NRW überflüssig, ebenso wie die „Mahnfeuer gegen den Wolf“. Sinnvoll wären stattdessen z.B. Mahnfeuer gegen den Flächenverbrauch, dem immer wieder bäuerliche Existenzen zum Opfer fallen. Warum kein Mahnfeuer gegen die fortschreitende Schädigung des Grundwassers durch Gülle? Ebenso könnte mit einem Mahnfeuern auf das Insekten- und Bienensterben und den enormen Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufmerksam gemacht werden. Wenn Landwirte Beiträge zum Natur- und Umweltschutz leisten wollen, sollten sie sich diesen realen Problemen in der Agrarlandschaft zuwenden. Und auf die Verbreitung von Unruhe und Panikmache beim Thema Wolf verzichten.

 

Fakten zum Schutzstatus der Wolfes

Der Wolf ist In Europa ist der Wolf durch die drei folgenden Richtlinien geschützt: Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora), das den Handel mit Wildtieren und Pflanzen kontrolliert. Die Berner Konvention, ein Übereinkommen zur Erhaltung und zum Schutz europäischer wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume. Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG), die europaweit die Ausweisung und Erhaltung von Lebensräumen und Wildtieren regelt und von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wer einen Wolf abschießt, hat folgende Strafen zu erwarten: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor). Zudem könne die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Wolfes nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis 50.000 Euro geahndet werden, auch der Jagdschein kann entzogen werden.

 

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