BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Appell: Laschets Windkraft-Verbot stoppen

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will Nordrhein-Westfalen zur Verbotszone für Windräder machen – ein Angriff auf den Klimaschutz. Noch können wir sein Gesetz stoppen. Mit einem Appell machen wir Laschet klar: Wer die Erneuerbaren sabotiert, wird kein Kanzlerkandidat. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift!

65.000 Menschen gegen Laschets Windkraft-Verbot

BUND überreicht Unterschriften / „Gesetzentwurf torpediert Klimaschutzziele“

Unterschriftenübergabe an Ministerin Ina Scharrenbach mit (v.l.) Holger Sticht, Thomas Krämerkämper, Dirk Jansen. [Foto: Jochen Behrmann) Unterschriftenübergabe an Ministerin Ina Scharrenbach mit (v.l.) Holger Sticht, Thomas Krämerkämper, Dirk Jansen. [Foto: Jochen Behrmann)

24. Juni 2021 | Der BUND hat heute  65.143 Unterschriften gegen die geplante Einführung eines 1.000 Meter-Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Wohngebieten an die Landesregierung übergeben. Stellvertretend für Ministerpräsident Armin Laschet nahm Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Appelle entgegen. Diese Woche beraten die Landtagsausschüsse über den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches. Die Verabschiedung des Gesetzes soll nächste Woche erfolgen. „Der Gesetzentwurf torpediert die Klimaschutzziele und missachtet die Vorgaben aus dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wird er umgesetzt, würde fast ganz NRW zu einer Windenergie-Verbotszone werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.  „Einerseits neue Klimaziele zu definieren, sich dann aber den notwendigen Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien zu verweigern, ist keine glaubwürdige Politik.“ ...mehr

BUND-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches

Erster Erfolg der Proteste: Landesregierung ändert Gesetzentwurf

Unsere Proteste haben einen ersten Erfolg gebracht: Der ursprünglich geplante 1.000 Meter-Mindestabstand selbst zu Kleinstsiedlungen im Außenbereich ist vom Tisch! Die Landesregierung hat jetzt eine neue Fassung des Gesetzentwurfs ins Parlament eingebracht. Dieser sieht jetzt einen Windenergieanlagen-Mindestabstand von 1.000 Metern in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Außenbereichs-Satzungen vor. Damit macht die Landesregierung von der mit der Änderung des Baugesetzbuches eröffneten Möglichkeit zur Konkretisierung von Mindestabständen von Windrädern zu Wohngebäuden immer noch besonders restriktiv Gebrauch. Auch wenn Schlimmeres verhindert werden konnte, würden dadurch der Neubau von Windrädern aber auch das Repowering von Altanlagen massiv eingeschränkt.

Für den 31. Mai hat der zuständige Landtags-Ausschuss zu einer Sachverständigen-Anhörung geladen. Auch der BUND ist dabei. [... zur Pressemitteilung]

Ihre Stimme für die Windenergienutzung

Die erneuerbaren Energien führen in NRW noch immer ein Schattendasein. Ihr Anteil an der Stromerzeugung liegt bei 16 Prozent - gegenüber etwa 46 Prozent deutschlandweit. Entscheidend dazu beigetragen hat die rückwärtsgewandte Politik der Regierung Laschet: Der Windenergie-Erlass wurde verschlechtert, progressive Vorgaben im Landesentwicklungsplan wurden gestrichen, neue Restriktionen eingeführt.

Jetzt plant die Landesregierung eine weitere Verschlechterung per Gesetz. Durch die Einführung eines 1.000 Meter-Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Kleinstsiedlungen im Außenbereich drohen weite Gebiete NRWs zur Windenergie-Verbotszone zu werden. Schlimmstenfalls, so ein neues Szenario der Landesregierung, soll der Bau von Windenergieanlagen nur noch auf 0,22 Prozent der Landesfläche möglich sein. So wird der naturverträgliche Ausbau der Windkraftnutzung zusätzlich blockiert, die Klimaschutzziele werden unerreichbar.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, wir können es noch stoppen.

Unterstützen Sie deshalb unseren Appell!

Gemeinsam mit der Kampagnenplattform Campact hat der BUND einen Online-Appell an Ministerpräsident Armin Laschet gestartet: Stoppen Sie das Windkraft-Verbot!

Appell

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet, 

mit der geplanten Abstandsregelung für Windräder würden 99,5 Prozent der Fläche von Nordrhein-Westfalen zur Verbotszone für die Windenergienutzung. Selbst von kleinsten Siedlungen müssten Windräder künftig mindestens 1.000 Meter entfernt stehen. Das wäre das endgültige Aus für die Windkraft in NRW. Die schwarz-gelbe Landesregierung lässt zu, dass im Rheinland jährlich Millionen Tonnen Kohle verbrannt werden – und sabotiert gleichzeitig die Erneuerbaren. Dabei werden schon heute in NRW viel zu wenig Windräder aufgestellt. Mit den neuen Abstandsregeln käme es noch schlimmer: Sogar der Ersatz alter Windräder durch neue, effizientere Anlagen am gleichen Ort würde verhindert.

Für den Klimaschutz ist das eine Katastrophe. Denn nur mit deutlich mehr Wind- und Solarstrom kann Deutschland schnell aus Kohle, Öl und Gas aussteigen. Wir fordern: Stoppen Sie die 1.000-Meter-Abstandsregelung – und sorgen Sie dafür, dass NRW endlich auf Windenergie statt Kohle setzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name 

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Hintergrund

Landesregierung bremst Windenergie weiter aus

Wind oder Kohle? Die Landesregierung setzt auf letztere. [Foto: Dirk Jansen] Wind oder Kohle? Die Landesregierung setzt auf letztere. [Foto: Dirk Jansen]

Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen" will die Landesregierung den naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung weiter ausbremsen. Im Rahmen der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf am 31. Mai 2021 hat der BUND in seiner Stellungnahme deutliche Kritik geäußert. Das Gesetz würde die naturverträgliche Energiewende weiter blockieren und die Erreichung der Klimaschutzziele zusätzlich erschweren. Das Gesetz ignoriere damit auch den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung.

1.000 Meter Abstand für Windräder - 400 Meter für Kohlekraftwerke

Mit dem Gesetzentwurf soll der vom Baugesetzbuch eingeführte Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung näher konkretisiert werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht jetzt einen Windenergieanlagen-Mindestabstand von 1.000 Metern in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Außenbereichs-Satzungen vor. Damit macht die Landesregierung von der mit der Änderung des Baugesetzbuches eröffneten Möglichkeit zur Konkretisierung von Mindestabständen von Windrädern zu Wohngebäuden besonders restriktiv Gebrauch. Faktisch bedeute das, dass der Neubau von Windrädern aber auch das Repowering von Altanlagen massiv eingeschränkt würde.

Der BUND lehnt solche pauschalen Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen generell ab. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bietet genügend Regelungen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Sie führen auch weder zu mehr Naturschutz noch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung.  Pauschale Mindestabstände können zudem dafür sorgen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Im Verbund mit anderen Restriktionen wie der "Entprivilegierung" des Baus von Windenergieanlagen selbst in Forstplantagen wird der Planungsraum immer weiter eingeschränkt. Der BUND hatte deshalb auch bereits eine Klage gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans eingereicht.

Vor diesem Hintergrund ist es nur ein kleiner Fortschritt, dass die Landesregierung ihren ursprünglich noch restriktiveren Gesetzentwurf aufgrund unserer Proteste dagegen zurückgezogen hat. Im Referentenentwurf des Gesetzes war ein genereller 1.000 Meter-Abstand von Windenergieanlagen selbst zu allen Kleinstsiedlungen im Außenbereich geplant.

Ende Februar hat die Landesregierung erste Zwischenergebnisse der längst überfälligen Windenergie-Potenzialstudie veröffentlicht. Nach dem "Restriktionsszenario" könnten danach zukünftig nur noch 1.633 Windenergieanlagen auf 0,2 % der Landesfläche stehen. Das käme einem massiven Rückbau gleich; derzeit drehen sich in NRW etwa 3.700 Windräder. Der BUND fordert hingegen die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten mit so genannter Eignungswirkung auf etwa 2 % der Landesfläche.

Landesregierung ignoriert Akzeptanz für Erneuerbare

Zahlreiche Umfragen belegen zudem die hohe Akzeptanz der Windenergienutzung in der Bevölkerung - und das selbst in Gebieten mit hoher Anlagendichte wie zum Beispiel im Kreis Paderborn. Für falsch hält der BUND daher das von der Landesregierung bemühte Argument, mit der Regelung die vermeintlich fehlende Akzeptanz der Bürger*innen für erneuerbare Energien wiederherstellen zu worden. Etliche Umfragen belegen genau das Gegenteil. Es ist für den BUND auch nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum im Braunkohlenrevier weiter Menschen für einen antiquierten Energieträger zwangsumgesiedelt und ganze Dörfer zerstört werden sollen, während nach dem Willen der Landesregierung unterschiedslos naherzu alle Siedlungen einen besonderen Schutz vor der vermeintlich "bösen" Windenergie genießen.

Die Verhinderung des Ausbaus der Windenergie gefährdet auch den Erhalt des Industriestandorts NRW. Zahlreiche Unternehmen bekennen sich zum Klimaschutz und wollen Metalle oder chemische Grundstoffe künftig nachhaltig und klimaneutral herstellen, z.B. indem sie grünen Wasserstoff verwenden. Bei der Entwicklung der neuen Technologien sind sie auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien angewiesen. Wird der Windkraftausbau weiterhin ab gewürgt, dann schwächt das den Klimaschutz und den Industriestandort NRW.

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