21. März 2023 | Meldung

Ende Dezember 2020 waren in Nordrhein-Westfalen 3.764 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von etwa 6.187 Megawatt in Betrieb [LANUV 2022].
Allerdings führen die Erneuerbaren Energien in NRW im bundesweiten Vergleich noch immer ein Schattendasein. Ihr Anteil an der Stromerzeugung liegt bei nur etwa 17 %. Der Windstromanteil an der Bruttostromerzeugung lag bei etwa 8 Prozent. Mehr als 54 % stammen hingegen aus Braun- und Steinkohle. Sollen die NRW-Klimaschutzziele erreicht werden, führt an der Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien bis spätestens 2035 kein Weg vorbei. Der Windkraft kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ohne deren deutlichen naturverträglichem Ausbau werden diese Klimaschutzziele nicht erreicht werden.
Die Landesregierung strebt bei Wind onshore gemäß ihrer Energieversorgungsstrategie gegenüber Anfang 2018 eine Verdopplung der installierten Leistung auf 10,5 GW bis 2030 an. Für 2035 könnten danach perspektivisch bis zu 12 GW Wind onshore-Leistung erreicht werden. Der BUND hält das für wenig ambitioniert.
Um im Rahmen einer fairen Lastenverteilung den NRW-Anteil am 80 %-Ausbauziel der Bundesregierung zu erbringen, bedarf es eines jährlichen Zubaus an WEA von etwa 1 Gigawatt Windleistung. In 2020 lag der Zubau an WEA in NRW hingegen bei nur 285 MW (2019: 127 MW) – ein desaströses Ergebnis. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre lag der Nettozubau bei lediglich 0,3 GW pro Jahr. Wir brauchen also mindstens eine Verdreifachung des Ausbautempos.
Die Einführung von Mindestabständen von 1.000 m selbst zu teilweise nur temporär bewohnten Kleinsiedlungen im Außenbereich und die Blockade des WEA-Baus in Forstplantagen haben unter Schwarz-Gelb zum Abwürgen des Baus von Windenergieanlagen geführt. Der BUND hat gegen eine Reihe dieser über die Änderung des Landesentwicklungsplans vollzogenen Verschlechterungen Klage eingereicht. Zudem mehren sich die Konflikte vor Ort. Eine regionalplanerische Steuerung durch die Definition von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung auf etwa 2 % der Landesfläche könnte viele dieser Konflikte entschärfen. Außerdem sollten wieder Flächenfestlegungen für Windenergie gemäß der regionalen Potenziale im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen erfolgen.
Mit dem Regierungswechsel 2022 wurde von der nun schwarz-grünen Landesregierung eine Ausbauoffensive für die Windenergienutzung angekündigt. In den kommenden fünf Jahren sollen mindstens 1.000 neue Windräder entstehen. Die pauschalen Abstandsregelungen sollen wegfallen, forstliche Kalamitätsflächen für WEA geöffnet werden. Dazu soll wieder eine regionalplanerische Steuerung greifen und für die einzelnen Planungsregionen werden Flächenvorgaben definiert.
Der BUND begrüßt diese Änderungen. Um Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz zu vermeiden, müssen allerdings die Biodiversitätsstandards fortgeschrieben werden. Auch muss es eine Neuauflage des Leitfadens "Windenergie im Wald" geben. Entschiedenen Widerstand wird der BUND gegen die Pläne der neue Landesregierung leisten, die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts einseitig zu nutzen und den naturschutzfachlichen Ausgleich vorrangig durch Geldzahlungen zu leisten. Dies ist kein Beitrag, die notwendige Akzeptanz zu steigern und potenzielle Konflikte zu vermeiden.
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