Windenergie in NRW

Der Windenergie kommt eine zentrale Rolle für die Energiewende in NRW zu. Neben der Nutzung der Solarenergie liegen hier die größten Potenziale für die klimafreundliche Energiegewinnung. Doch der Ausbau der Windenergienutzung muss naturverträglich erfolgen. Dafür setzt sich der BUND ein.

Windenergieanlagen bei Erkelenz. © D. Jansen

Ende Dezember 2022 waren in Nordrhein-Westfalen 3.768 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von etwa 6.787 Megawatt in Betrieb [www.energieatlas.nrw.de]. 

Allerdings führen die Erneuerbaren Energien in NRW im bundesweiten Vergleich noch immer ein Schattendasein. Der Anteil von Sonne, Wind, Biomasse und Wasser an der Stromerzeugung liegt bei 16,7 %. Der Windstromanteil an der Bruttostromerzeugung lag bei etwa 8 Prozent. Mehr als 54 % stammen hingegen aus Braun- und Steinkohle. Sollen die NRW-Klimaschutzziele erreicht werden, führt an der Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien bis spätestens 2035 kein Weg vorbei. Der Windkraft kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ohne deren deutlichen naturverträglichem Ausbau werden diese Klimaschutzziele nicht erreicht werden.

Die Landesregierung strebt bei Wind onshore gemäß ihrer Energieversorgungsstrategie gegenüber Anfang 2018 eine Verdopplung der installierten Leistung auf 10,5 GW bis 2030 an. Für 2035 könnten danach perspektivisch bis zu 12 GW Wind onshore-Leistung erreicht werden. Der BUND hält das für wenig ambitioniert.

Um im Rahmen einer fairen Lastenverteilung den NRW-Anteil am 80 %-Ausbauziel der Bundesregierung zu erbringen, bedarf es eines jährlichen Zubaus an WEA von etwa 1 Gigawatt Windleistung. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre lag der Nettozubau bei lediglich 0,394 GW pro Jahr. Wir brauchen also eine Verdreifachung des Ausbautempos.

Die  Einführung von Mindestabständen von 1.000 m selbst zu teilweise nur temporär bewohnten Kleinsiedlungen im Außenbereich und die Blockade des WEA-Baus in Forstplantagen haben unter Schwarz-Gelb zum Abwürgen des Baus von Windenergieanlagen geführt. Der BUND hat gegen eine Reihe dieser über die Änderung des Landesentwicklungsplans vollzogenen Verschlechterungen Klage eingereicht. Zudem mehren sich die Konflikte vor Ort. Eine regionalplanerische Steuerung durch die Definition von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung auf etwa 2 % der Landesfläche könnte viele dieser Konflikte entschärfen. Außerdem sollten wieder Flächenfestlegungen für Windenergie gemäß der regionalen Potenziale im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen erfolgen.

Mit dem Regierungswechsel 2022 wurde von der nun schwarz-grünen Landesregierung eine Ausbauoffensive für die Windenergienutzung angekündigt. In den kommenden fünf Jahren sollen mindstens 1.000 neue Windräder entstehen. Die pauschalen Abstandsregelungen sollen wegfallen, Nadelholzforste und so genannte Kalamitätsflächen für WEA geöffnet werden. Dazu soll wieder eine regionalplanerische Steuerung greifen und für die einzelnen Planungsregionen werden Flächenvorgaben definiert. Der BUND begrüßt diese Änderungen. Um Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz zu vermeiden, müssen allerdings die Biodiversitätsstandards gesichert und fortgeschrieben werden. 

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung, der EU-Notfall-Verordnung und anderen Regelungen hat das Thema jetzt neuen Schwung bekommen. Hierzu will die Landesregierung mit der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans den planerischen Rahmen neu definieren. Dabei drängt der BUND auf eine stärkere Berücksichtigung der Naturschutzbelange.

Positionen und Hintergründe

Beim Ausbau der Windenergienutzung müssen auch Forstflächen verstärkt in den Fokus genommen werden. Waldökosysteme dagegen müssten tabu bleiben. Hierzu hat der BUND Biodiversitätsstandards formuliert.

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