Gebäudebrüter, die besonders durch Sanierungen an Gebäuden betroffen sind:
Weitere Gebäudebrüter
Unter den Vogelarten gibt es weitere Gebäudebrüter, die aber gar nicht oder nur eingeschränkt durch die Wärmedämmung beeinträchtigt werden. Dies sind folgende Arten:
- Weißstorch (Ciconia ciconia)
- Dohle (Corvus monedula)
- Turmfalke (Falco tinnunculus)
- Wanderfalke (Falco peregrinus)
- Schleiereule (Tyto alba)
- Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
- Mehlschwalbe (Delichon urbica)
Bei der Mehlschwalbe muss jedoch eingeschränkt gesagt werden, das nach einer Wärmedämmung (die nur nach der Brutzeit durchgeführt werden darf) die Wiederansiedlung der Tiere an der frisch sanierten und gestrichenen Fassade durch die Hauseigentümer in der Regel unterbunden wird.