Trotz einer laufenden Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die RWE Power AG mit weiteren Rodungen für den Braunkohlentagebau Hambach begonnen. Die Rodungen dienen der Tagebauerweiterung im südöstlichen Bereich und betreffen unter anderem das etwa 4 Hektar große „Bochheimer Wäldchen“. RWE will dort trotz vorzeitiger Beendigung der Kohleförderung Abraum zur Verkippung im Tagebau gewinnen.
„Es ist geradezu absurd: RWE zerstört wertvolle Natur und eine intakte Agrarlandschaft, um Material zur landwirtschaftlichen Rekultivierung auf der Innenkippe des Tagebaus zu gewinnen. Dafür soll mit dem Bochheimer Wäldchen ein wichtiger ökologischer Trittstein zur Wiedervernetzung der Bürgewälder zerstört werden“, kritisiert Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND das Vorgehen.
Nach Entdeckung erster Rodungsvorarbeiten hatte der BUND schon frühzeitig bei der zuständigen Bergbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, interveniert. Denn eine Rodung des Bochheimer Wäldchens ist nach BUND-Auffassung nicht mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Nebenbestimmungen zu den einschlägigen Betriebsplanzulassungen zu vereinbaren. Danach dürfen Rodungen (wie auch sonstige Eingriffe) erst dann durchgeführt werden, wenn dies im Hinblick auf ein Voranschreiten des Tagebaus und der in dessen Vorfeld anderweitig durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen unbedingt erforderlich ist. Ausweislich der von der RWE Power AG vorgelegten Karten ist der Abstand des Tagebaus zu dem Wäldchen gegenwärtig ersichtlich noch so groß, dass eine Rodung derzeit nicht angezeigt ist.
„Trotz mehrfacher Nachfragen über unseren Rechtsanwalt Dirk Teßmer hat die Bergbehörde bis heute nicht auf unsere Intervention reagiert“, sagt Dirk Jansen. „Jetzt lässt es die Behörde zu, dass RWE Fakten schafft und wertvolle Natur unwiederbringlich zerstört.“
Der BUND hat heute erneut bei der Bergbehörde protestiert und diese aufgefordert, der RWE Power AG die Durchführung von Rodungsmaßnahmen zu untersagen und sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden.
Die Rodungen erfolgen auf Grundlage des Ende 2020 zugelassenen bergrechtlichen Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach von 2021 bis 2024. Dieser ebnet den Weg für den Tagebaufortschritt auf 263 Hektar in Richtung Südosten. Damit erfolgt er erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen "Manheimer Bucht". Die RWE Power AG gibt vor, die Abraumgewinnung bis Kerpen-Manheim sei notwendig, um dort Massen zur Rekultivierung der Innenkippe sowie zur Böschungsstabilisierung im Tagebau gewinnen zu müssen. Der BUND sieht dafür hingegen keine Notwendigkeit, da innerhalb des Tagebaus genug Materialien zur Verfügung stehen. Zudem werden mit dem Tagebaufortschritt wichtige Lebensräume streng geschützter Vogelarten wie Grauammer, Heidelerche, Steinschmätzer und Ziegenmelker vernichtet.
Nachtrag: Gesichert von einem Großaufgebot des RWE-Werkschutzes wurde das Bochheimer Wäldchen im Laufe des 1. Dezember fast vollständig gerodet. Nur vereinzelte Höhlenbäume blieben übrig.