BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

A 45-Brückenbau gerichtlich gestoppt – BUND mit Erfolg vor dem OVG

13. Mai 2023 | BUND, Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Das OVG Münster hat dem Eilantrag des BUND NRW zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein stattgegeben.

  • Eilantrag des BUND NRW erfolgreich – Aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt
  • Genehmigungen des Kreises Siegen-Wittgenstein rechtswidrig
  • Beschluss des OVG unanfechtbar

Am Freitag den 12. Mai 2023 entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster Münster in der Klage des BUND gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein zu Gunsten des Klägers und gab dem Eilantrag zur aufschiebenden Wirkung der Klage statt. Der Bau der Talbrücke Büschergrund ist damit vorerst gestoppt. Die Begründung liegt in einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die statt dessen vom Kreis erteilte wasserrechtliche Genehmigung und die naturschutzrechtliche Befreiung sind somit rechtswidrig.

Klaus Brunsmeier, Mitglied im BUND-Landesvorstand: „Wir sind dankbar für die klare Entscheidung des OVG Münster. Es unterstreicht unsere Bedenken im Umgang mit geltenden Planungsrecht und zeigt, dass hier nicht gesetzeskonform gearbeitet wurde“

Umweltverbände kritisieren Vorgehen der Behörden

Insgesamt kritisieren der BUND und der NABU Kreis Siegen-Wittgenstein, der die Klage des BUND unterstützt, das Vorgehen im Hinblick auf die anstehenden Brücken(erweiterungs-)neubauten an der A45, ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfungen als Fälle unwesentlicher Bedeutung genehmigt und gebaut werden sollen, obwohl sie statt wie bisher mit 4 Spuren nun 6-spurig vorgesehen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind.

Brunsmeier: „Uns ist bewusst, dass wir die Brücken unseres Landes ertüchtigen müssen. Dabei müssen wir aber auch Rechtssicherheit wahren, insbesondere wenn es sich um (Erweiterungs-)Neubauten handelt. Bei diesen schwerwiegenden Eingriffen muss es darum gehen, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes ausreichend zu berücksichtigen“  

Hauptverfahren steht noch aus

Die Entscheidung des OVG Münster ist ein weiterer Teilerfolg für den BUND, der bereits im Februar im Hinblick auf die Zuständigkeit des OVG vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig recht bekommen hatte. Über die Klage an sich ist noch nicht abschließend entschieden. Das Hauptverfahren steht noch aus. Ein Termin ist noch nicht bekannt. Die Umweltverbände sind ob der aktuellen Entscheidung des OVG Münsters aber zuversichtlich, dass auch das Hauptverfahren entsprechend dem geltenden Recht zu Gunsten von Natur und Umwelt entschieden wird.

Mehr Informationen:

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Neubau der Talbrücke Büschergrund (A 45) in Freudenberg (nrw.de)

Klage Talbrücke Büschergrund (bund-siegen-wittgenstein.de)

Teilerfolg an der A45 für den BUND NRW (bund-nrw.de)

Umweltverbände fordern Mobilitätswende (bund-nrw.de)

 

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