Es ist strafbar, gesunde Wildkatzen aus dem Wald mitzunehmen. Die Europäische Wildkatze gehört zu den „besonders geschützten“ Arten. Auf der Roten Liste der Wirbeltiere wird sie als „gefährdet“ eingestuft. Sie darf also auch nicht als „Haustier“ gehalten werden.
Wildkätzchen haben, anders als die erwachsenen Tiere, eine sehr deutliche Fellzeichnung und sehen damit Hauskatzen zum Verwechseln ähnlich. Wildkatzen sind aber auch bei größter Bemühung nicht zähmbar. Ist die junge Wildkatze erst einmal mitgenommen, warten zahlreiche Gefahren auf sie: Beispielsweise bekommen die Kätzchen durch die Einnahme von handelsüblichem Katzenfutter schweren Durchfall. Daheim oder in Tierheimen herrscht eine große Ansteckungsgefahr mit diversen Katzenkrankheiten, die oft tödlich enden. Selbst Tierarztpraxen müssen Wildkatzen besonders behandeln, um ihnen keinen Schaden zuzufügen.
Werden sie als Wildkatze erkannt, wartet bestenfalls ein langer und mühsamer Weg zurück in die Freiheit. In Wildtierauffangstationen müssen die Jungtiere aufwendig mit der Hand aufgezogen und wieder ausgewildert werden. Ein erheblicher Aufwand mit großen Risiken und enormem Stress für die Tiere.