BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Nutzung der erneuerbaren Energien naturverträglich beschleunigen

31. Juli 2023 | Klima & Energie, Klimawandel, Landesplanung, Windenergie

Naturschutzverbände mit gemeinsamer Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans.

[Foto: Dirk Jansen]

Am 2. Juni 2023 hat die Landesregierung einen Entwurf zur 2. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vorgelegt, der (auch) zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes wesentliche Änderungen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen enthält. Die NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und Nabu erhielten bis zum 28. Juli Gelegenheit, hierzu mit einer Stellungnahme Position zu beziehen.

Der BUND begrüßt ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, die Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zügig zu verbessern. Die Transformation hin zur Klimaneutralität ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Denn diese sind massiv bedroht, was sich im dramatischen Schwund an biologischer Vielfalt festmachen lässt. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung und im Einklang mit Artikel 20a GG gilt es, der Biodiversitätskrise auch durch einen naturverträglichen Umbau des Energiesystems zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begegnen.

Insofern unterstützt der BUND auch die EEG-Ausbauziele für die Windenergie an Land. Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorgegebene planerische Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung halten wir auch vor dem Hintergrund der LANUV-Flächenanalyse bei Berücksichtigung der Naturschutzbelange für naturverträglich machbar.  

LEP nachschärfen

Dafür aber muss der vorliegende LEP-Entwurf im Sinne des Natur- und Artenschutzes in einigen Punkten präzisiert und nachgeschärft werden.

Dazu gehört, Vorranggebiete für die Windenergienutzung nicht in Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) auszuweisen. Dies ist auch problemlos möglich. Gemäß der Studie des LANUV verfügt NRW auch ohne Inanspruchnahme der BSN über ein landesweites Flächenpotenzial für die Windenergienutzung von 106.802 Hektar, was etwa 3,1 % der Landesfläche entspricht.

Zur Sicherstellung des Artenschutzes wäre es zielführend, der nachfolgenden Regionalplanung die Erstellung von entsprechenden 'Fachbeiträgen Artenschutz' für die Regionalplanänderungen zur Ausweisung der Windenergiegebiete vorzuschreiben. Selbst bei einer sachgerechten Abarbeitung der Artenschutzbelange kann der bundesrechtliche vorgegebene Zeitrahmen zur Erfüllung der Flächenbeitragswerte deutlich unterschritten werden. Der LEP muss der nachfolgenden Regionalplanung auch verbindlich vorgeben, alle vorliegenden Daten zum Artenschutz aufzubereiten und bei der Abwägung über die konkret auszuweisenden neuen Windenergiegebiete zu berücksichtigen. Einer weiteren Schwächung des Artenschutzes kann so entgegengewirkt werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Des Weiteren sieht auch der BUND den Bedarf, die geplanten neuen Regelungen für die Windenergienutzung in Waldbereichen nachzubessern. Diesbezüglich muss eine stärkere Differenzierung zwischen naturnahen Waldökosystemen und Forstflächen vorgenommen werden. Erstere müssen tabu bleiben, letztere bieten erhebliche Potenziale für die Windenergienutzung bei gleichzeitiger Entwicklung von mehr biologischer Vielfalt.

Auch für den Ausbaupfad Photovoltaik muss der LEP eine wirksame regionalplanerische Steuerung von Freiflächen-Solaranlagen gewährleisten. Die Naturschutzverbände begrüßen, dass Waldbereiche und Flächen für die Biodiversität von einer Nutzung ausgeschlossen werden sollen. Dennoch halten wir Nachbesserungen zur vorrangigen Errichtung von PV-Anlagen in vorbelasteten Bereichen für erforderlich. Wenn raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergieanlagen vorzugsweise auch in den „landwirtschaftlichen benachteiligten Gebieten“ genutzt werden sollen, so ist der Konflikt mit dem Naturschutz vorprogrammiert. Denn solche Flächen zeichnen sich in der Regel durch ihre hohe ökologische Wertigkeit aus.

Grundsätzlich sehen wir auch die Notwendigkeit, die Errichtung von Windenergie- und Solaranlagen in gewerblich oder industriell genutzten Bereichen weiter zu erleichtern. Das bedeutet auch, solche Gebiete teilweise exklusiv für die Energiewende zur Verfügung zu stellen. Es ist nach Ansicht des BUND nicht nachvollziehbar, warum insbesondere die landesplanerisch vorgesehenen Standorte für flächenintensive Großvorhaben, für die sich 45 Jahre lang kein flächenintensives Großvorhaben finden lies, ausgerechnet bei dem flächenintensiven Großvorhaben der Energiewende nicht eingesetzt werden sollten. Hier muss der LEP deutlich nachgebessert werden.

Stellungnahme der Naturschutzverbände

 

 

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