BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

NRW- Streuobstwiesen wirksam schützen - Landesregierung weiterhin untätig

17. April 2020 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Landwirtschaft

BUND fordert Ausweisung als "gesetzlich geschützte Biotope"

Streubstwiesen sind wertvolle Kulturlandschafts-Habitate. Streubstwiesen sind wertvolle Kulturlandschafts-Habitate. [Foto: Dirk Jansen]

Zum Beginn der Apfelblüte weist der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die wichtige ökologische  Bedeutung unserer heimischen Streuobstwiesen hin und fordert deren gesetzlichen Schutz. Streuobstwiesen mit ihren hochstämmigen Obstbäumen und dem nur extensiv genutzten Grünland seien wertvolle und vielfältige Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. „Vor allem Vögel, Käfer, Schmetterlinge und Kleinsäuger profitieren im Jahresverlauf von dem reichhaltigen Angebot an Blüten, Höhlen und herabfallenden Früchten“, so Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Doch ein Großteil der Obstwiesen in NRW ist gefährdet. „Dies kann der beherzte ehrenamtliche Einsatz vieler Naturschützer*innen und derjenigen, die Ihre Obstwiesen mit viel Engagement pflegen, allein nicht abwenden. Neben positiven Anreizen zum Erhalt dieser Lebensräume ist deshalb ein gesetzlicher Schutz unabdingbar, wie wir ihn auch für andere Lebensräume kennen. Doch die Untätigkeit der Landesregierung in dieser Frage hält weiter an.“

Die rechtliche Ausgangslage ist aus BUND-Sicht komplett unbefriedigend: Seit dem Jahr 2016 gewährt das Landesnaturschutzgesetz  Streuobstwiesen erst dann einen Schutz, wenn ihre Gesamtfläche zuvor um mindestens weitere fünf Prozent zurückgegangen ist.  Diese Regelung, die eine weitere Zerstörung von Lebensräumen als Voraussetzung für ihren späteren Schutz nimmt, hat der BUND stets als naturschutzwidrig kritisiert. Gleichwohl gab das Land seinerzeit eine landesweite Erfassung der Bestände in Auftrag, um den Ausgangsstatus zu erheben. Nunmehr - dreieinhalb Jahre später – ist diese noch immer nicht fertig und wird nach Angaben des NRW-Umweltministeriums erst nach 2020 abgeschlossen sein. „Das Ministerium als oberste für den Naturschutz verantwortliche Behörde kann so weder die Bestandsverluste beziffern noch greift mangels Daten die jetzige unzulängliche Regelung. Der gesetzliche Schutz der Streuobstobstbestände im Land ist damit vollends gescheitert und rundherum änderungsbedürftig“, so Sticht. Doch es geschehe nichts.

Auch auf Bundesebene geht wenig voran. Der Ankündigung, im Rahmen des 'Aktionsprogramms Insektenschutz‘ Streuobstwiesen gesetzlichen Schutz zu gewähren, wartet auch acht Monate nach Kabinettsbeschluss noch immer auf Umsetzung.

Der BUND NRW ruft die Landesregierung dazu auf, mit Blick auf den anhaltenden Artenschwund und den Verlust biologischer Vielfalt nicht weiter zaudernd zugucken, sondern den Streuobstwiesen endlich einen wirksamen Schutz zuzugestehen. Dazu müssten sie als ‚gesetzlich geschützte Biotope‘ in Paragraf 42 Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.

 

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