BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundestag befürwortet Erhalt von Lützerath

08. Juli 2022 | Braunkohle, Energiewende, Garzweiler, Klimawandel

Landesregierung muss bergrechtliche Zulassung anpassen.

Lützerath bleibt! [Foto: Dirk Jansen]

Am 7. Juli hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP über den "Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur
Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften" (EKGB) verabschiedet. Mit beschlossen wurde ein Entschließungsantrag des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (Bundestags-Drucksache 20/2594). Darin fordert das Parlament die Bundesregierung auf, im Kontext des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes die "Vermeidung weiterer Abbauten von Braunkohletagebauflächen" zu prüfen. Gleichzeitig befürwortet der Deutsche Bundestag den Erhalt des Dorfes Lützerath.

Dazu erklärt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW: "Mit dem Beschluss erkennt der Bundestag an, dass ein 1,5 Grad kompatibler Kohleausstieg Deutschlands nur durch eine weitere Verkleinerung der Tagebaue möglich sein wird, wenn jetzt zur Bewältigung der Gaskrise alte Kohlekraftwerke zusätzlich aktiviert werden. Das bedeutet auch, dass die Kohle unter Lützerath nicht gefördert werden darf.

Die vorherige Bundesregierung hatte in § 48 des Kohleausstiegsgesetzes noch die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung von 2016 postuliert. Dabei hatte sie alle Gutachten unterschlagen, die das Gegenteil darlegten. Jetzt besteht die Chance, diese Fehlentscheidung zu korrigieren.

Für die Landesregierung ergibt sich daraus - auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages - der klare Auftrag, sicherzustellen, dass RWE jetzt keine vorschnellen Fakten schafft und Lützerath im September vollständig zerstört. Da in diesem Jahr die bergrechtliche Zulassung in Form des derzeitigen Hauptbetriebsplans ausläuft, erwartet der BUND, dass eine neue Zulassung keine weitere Flächeninanspruchnahme beinhaltet und Lützerath inklusive des derzeitigen Sicherheitsabstandes ausgespart bleibt (siehe auch Meldung vom 30. Juni).

Bergtechnisch ist das ebenso wenig ein Problem wie energiewirtschaftlich, denn im bisher aufgeschlossenen Tagebaufeld ist noch Kohle für mehrere Jahre vorhanden. Selbst dann, wenn die drei Braunkohlenkraftwerke, die jetzt zusätzlich in die Sicherheitsbereitschaft überführt werden, tatsächlich aktiviert würden.

Der Beschluss des Bundestags im Wortlaut
"Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz darf keine Wirkung entfalten, die die deutschen Klimaziele in Gefahr bringen. Es handelt sich um eine kurzfristige Maßnahme, um auf eine mögliche Gas-Notlage reagieren zu können. Eine erhöhte Nutzung von Stein- und Braunkohle zur Energiegewinnung wird aber einen höheren Ausstoß an Treibhaugasen zur Folge haben. Umso wichtiger ist es, der Verantwortung gerecht zu werden einen 1,5 Grad kompatiblen Kohleausstieg Deutschlands bis 2030 umzusetzen. Insofern im Zuge der Anwendung des EKGB es zu ein einer Verschlechterung der Klimabilanz kommt, gilt es entsprechende negative Folgewirkungen an anderer Stelle aufzufangen, etwa durch die Vermeidung weiterer Abbauten von Braunkohletagebauflächen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, u.a. im Kontext des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes § 48, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Der Deutsche Bundestag befürwortet zudem den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf.“

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb