Nitratbelastete Gebiete: Wundersame Problemreduzierung?

11. Februar 2021 | Landwirtschaft, Massentierhaltung, Wasser

Grundwasserschutz und Düngeregulierung: Das Umweltministerium veröffentlichte am 10.02.21 die finale Kulisse nitratbelasteter Gebiete. Im BUND NRW herrscht große Verwunderung über die weitere Reduzierung sogenannter nitratbelasteter Gebiete.

Übersichtskarte "Neue Gebietskulisse nach §13a Landesdüngeverordnung" - feldblockscharfe Ausweisung nach AVV Gebietsausweisung [Quelle: MULNV NRW] [Quelle: MULNV NRW]

Aufgrund anhaltender Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie hatte die Europäische Kommission zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Die EU-Nitratrichtlinie schreibt vor, das der Nitratgehalt eines Grundwasserkörpers 50 mg/l nicht überschreiten darf und bei ¾ des Wertes eine Trendumkehr eingeleitet werden muss. Betroffene Gebiete müssen als sogenannte „Rote Gebiete“ ausgewiesen werden. In den roten Gebieten dürfen nicht die sonst üblichen Düngemengen ausgebracht werden, bis diese wieder „grün“ eingestuft werden.

Das Vertragsverletzungsverfahren machte eine Anpassung des bis dahin unzureichenden Deutschen Düngerechts notwendig. Parallel wurde eine Verwaltungsvorschrift entwickelt (AVV GeA), die eine „Binnendifferenzierung“ in roten Gebieten vorsieht. Damit sollen die pauschalen Nutzungseinschränkungen in roten Gebieten auf tatsächliche Problemflächen (nitratbelastete Gebiete) weiter eingeschränkt werden.

Wurden Anfang des Jahres vorläufig noch 20 Prozent der Landesfläche als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen, hat sich dieser Anteil nun weiter auf 11 Prozent  der Landesfläche verringert. Dabei stützt sich die vorgenommene und strittige Modellierung auf teils unveröffentlichte Daten z.B. dem Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammern.

Für den BUND sind die Grundlagen nicht nachvollziehbar und nicht offen kommuniziert. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung auf Kosten der Umwelt schön rechnen will. Tatsache ist, dass die zu hohen Tierzahlen stagnieren und die Menge organischer Düngemittel nicht abgenommen hat. Damit bleibt die Ursache für das Nährstoffproblem ungelöst. Einige Grundwasserkörper zeigen bereits Ermüdungserscheinungen hinsichtlich des Abbaupotenzials von Stickstoffverbindungen. Das führt zu Versauerung dieser Grundwasserkörpern und in der Folge z.B. zur Freisetzung von giftigen Schwermetallen. Nebenbei muss auch die Meeresschutzrichtlinie eingehalten werden. Dafür sind die vorgesehenen Düngeeinschränkung völlig unzureichend.

Unser Eindruck verfestigt sich: Anstatt die Ursachen konsequent anzugehen, sollen diese verschleiert und verharmlost werden. Ministerin Ursula Heinen-Esser mag damit die Lobbyinteressen einer auf Massentierhaltung ausgerichteten Landwirtschaft bedienen, für den Umwelt- und Gewässerschutz sehen wir keine Fortschritte – im Gegenteil.

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