Mit dem vom BUND gemeinsam mit der Klimabewegung erkämpften vorzeitigen Kohleausstieg in NRW wird auch die Änderung der Braunkohlenpläne erforderlich. Diese bilden die regionalplanerische Grundlage und Basis nachfolgender Planungen wie die Gestaltung des Restsees, die Rekultivierung und den Biotopverbund.
Nach fast zwei Jahren Vorbereitung liegt jetzt der Entwurf zur Änderung des Braunkohlenplans Hambach öffentlich aus. Bis einschließlich dem 21. Dezember 2023 können dazu Stellungnahmen eingereicht werden.
Für den Tagebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des Kohleausstiegsgesetzes ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab. Der Geltungsbereich des Braunkohleplans wird deshalb im Süden deutlich zurückgenommen. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des westlich an das FFH-Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden.
Die Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bereits im Jahr 2029 führt auch zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tagebausees.
Gleichwohl ist die umstrittene Manheimer Bucht noch vollumfänglich im neuen Braunkohlenplan enthalten, weil RWE dort Material für die Restlochgestaltung und die Rekultivierung gewinnen will. Ökologische Vorrangzonen und der Biotopverbund tauchen in der Planung nur unzureichend auf.
Mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 wurde die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach “ festgestellt (§ 30 LPlG NRW). Am 27.10.2023 hat der Braunkohlenausschuss den Aufstellungsbeschluss gefasst (§ 28 Abs. 1 LPlG NRW).
Folgende Unterlagen wurden nun bis einschließlich 21.12.2023 an verschiedenen Stellen und im Internet zur Stellungnahme veröffentlicht.
- Entwurf des Braunkohlenplans (mit Begründung) einschließlich Entwurf zeichneri sche Festlegung und Erläuterungskarten sowie Umweltbericht der Bezirksregie rung Köln,
- von der Bergbautreibenden vorgelegte Angaben zur Umweltprüfung.
Folgende Möglichkeiten zur Stellungnahme gibt es:
- über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1004436
- per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung(at)brk.nrw.de ,
- per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln,
- per Fax der Bezirksregierung 0221 147 2905
- oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
Seite der Bezirksregierung Köln