Nach Auffassung des BUND ist es ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, wenn der einstmals hier ausgerottete Wolf wieder sesshaft wird. Aber die Sorgen und Ängste vieler Menschen über die Rückkehr dieses Beutegreifers, der hier über 100 Jahre nicht mehr gesehen wurde, müssen ernst genommen werden! Für das Jahr 2022 wurden in Deutschland 1136 Wolfsübergriffe mit insgesamt 4366 getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren durch die Bundesländer gemeldet, davon in NRW 139. Schafe und Ziegen werden deutschlandweit deutlich häufiger von Wölfen getötet als größere Nutztiere. Da bei vielen Rassen das Fluchtverhalten durch die Domestikation abgemildert wurde, kommt es bei Übergriffen auf Schaf- und Ziegenherden häufig zu Mehrfachtötungen. In Deutschland wurden 2022 pro Wolfsübergriff durchschnittlich 3,8 Tiere getötet. Die extensive, ökologisch sinnvolle Nutzung und Pflege von Grünlandbiotopen ist aber ohne Weidetiere vielfach nicht möglich. Hier müssen Landwirtschaft und Naturschutz, der als Tierhalter selbst betroffen ist, zusammenarbeiten, um den Schutz der Weidetiere zu verbessern. Ziel der Arbeit aller Behörden und Verbände muss es aus Sicht des BUND sein, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf zu erreichen.
Dafür will sich der BUND NRW auch zusammen mit Bioland NRW e.V. einsetzen. Daher haben die beiden Vereine ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht.
- Das Positionspapier von BUND NRW und Bioland NRW finden Sie hier: Der Wolf und die Weidewirtschaft – ein angepasstes Wolfsmanagement für Nordrhein-Westfalen
Die Kreisgruppe Wesel in der Förderkulisse "Westmünsterland" informiert Interessierte auf der eigenen Internetseite über neue und verbesserte Herdenschutzmaßnahmen. Sie nennen Praxis-Beispiele, insbesondere was die Einzäunung von Weiden auf Deichen oder an Fluss- und Bachläufen angeht und klären über die wichtigsten Punkte beim Herdenschutz auf.
Im November 2023 hat sich die Umweltministerkonferenz mit der Überarbeitung des Praxisleitfadens Wolf beschäftigt. Dazu hat der BUND eine Stellungnahme zum erleichterten Wolfsabschuss abgegeben.
„Die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft ist machbar, wenn der politische Rahmen stimmt.“, so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in einer Presseerklärung vom 19. Oktober 2018.
„Deshalb ist es dringend geboten, nun die Ausbreitung des Wolfes mit effektiven Maßnahmen zu begleiten, die das Zusammenleben von Mensch und Wolf erleichtern und zur Konfliktminimierung beitragen“, ergänzt Günther Rinke von der BUND-Kreisgruppe Wesel. Der BUND setzt sich deshalb dafür ein, dass die Weidetierhalter stärker unterstützt werden. Die entsprechenden Regelungen im Wolfsmanagementplan des Landes, insbesondere die Richtlinie zur Gewährung von Entschädigungen und der Finanzierung von Maßnahmen für den Herdenschutz, müssen schnell und zuverlässig umgestzt werden.
Wolfsmanagement verbessern – Unbürokratische Hilfen für Weidetierhalte
Der Wolf ist ein lernfähiges Tier. So ist es nicht verwunderlich, dass die Wölfin „GW954f“ am Niederrhein immer wieder Übergriffe auf Weidetiere unternimmt. Sie hat gelernt, dass es sich auch lohnen kann, Zäne zu überwinden. Dabei haben wir Menschen unseren Beitrag geleistet - ausreichender Herdenschutz war bei Ankunft von Gloria und ist auch jetzt noch nicht ausreichend gegeben. Damit Wolfsschutz und Wolfsmanagement funktionieren, reicht es nicht aus, nur im Schadensfall zu reagieren. Wichtig ist, vorausschauend zu handeln. Dies gilt besonders auch für die Regionen, in denen Wölfe derzeit nur sporadisch durchziehen und noch nicht sesshaft geworden sind. So fordert der BUND, dass die Regierung in NRW das ganze Land als Wolfsgebiet ausweist, um auch präventiv den wolfsicheren Zaunbau landesweit zu fördern.
In Regionen, in denen Wölfe neu heimisch werden, müssen Weidetiere schnellstmöglich geschützt werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere sind Weidetierhalter, hier besonders die Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild, weit umfassender zu unterstützen, als dies der Wolfsmanagementplan vorsieht. Die nachfolgenden konkreten Maßnahmen, die schon seit längerem u.a. vom den Verbänden der Nutztierhalter gefordert werden, unterstützt auch der BUND.
Unbürokratische Bereitstellung von Fördermitten für den Herdenschutz
Die extensive Bewirtschaftung von Flächen muss unterstützt werden, leistet sie doch einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung einer artenreichen Kulturlandschaft im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Flächen, die konventionell bewirtschaftet werden. Der BUND begrüßt es deshalb, dass nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission jetzt Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können.
Das Errichten von wolfssicheren Zäunen ist schwere Arbeit, da sie fest im Boden verankert werden müssen. Bei dieser Arbeit werden die Nutztierhalter ebenfalls allein gelassen. Darüber hinaus müssen die Zäune streng genommen täglich kontrolliert werden. Deshalb fordert der BUND eine Finanzierung dieses zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch das Land NRW. Zudem schlagen wir vor, die Bestimmung in den Förderrichtlinien, nach der Zuwendungen an Dritte auszuschließen sind, aufzuheben. Eine Aufhebung dieser Einschränkung würde den Weidetierhalter mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei der Durchführung von Maßnahmen geben. Der BUND wünscht sich zudem generell eine Stärkung der Hudehaltung (Behirtung), die extrem positive Effekte für den Naturschutz hat und insbesondere in Gebieten (z.B. Deiche), wo keine Zäune installiert werden können, eine Möglichkeit des Schutzes der Herden vor Wölfen bietet.
Fördergelder auch rückwirkend auszahlen
Ein Problem der aktuellen Förderpraxis ist, dass erst nach der Bewilligung des Förderantrages mit dem Bau von Zäunen begonnen werden darf. Stattdessen muss eine Möglichkeit gefunden werden, bereits erbrachte Schutzmaßnahmen nachträglich zu entschädigen. Vom Verhalten eines Wolfes her gedacht hat ein Halter, der sich um den sofortigen Schutz seiner Tiere kümmert, alles richtig gemacht und darf dafür nicht bestraft werden. Der Wolfsmanagementplan und die Förderrichtlinie des Landes verlangen aber, dass die Tiere solange ungeschützt auf der Weide stehen, bis der Antrag bewilligt wurde. Eine solche Regelung ist kontraproduktiv, denn der Wolf wird geradezu zu einer einfach zu erreichenden Mahlzeit eingeladen, und er kann sich daran gewöhnen.