BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Lebendige Gewässer

Nordrhein-Westfalen ist ein gewässerreiches Land. Allein die Fließgewässer erstrecken sich über eine Länge von insgesamt mehr als 50.000 Kilometer. Für alle Gewässer fordert die EU einen guten ökologischen Zustand bis zum Jahr 2015. Doch davon sind wir noch weit entfernt.

Die Sieg bei Röckingen. Foto: P. Kröfges

Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) grundlegend reformiert. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis 2015, mit Ausnahmen spätestens 2027, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Für das Grundwasser ist ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand zu erreichen. Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer. Dies gilt auch für jene Landökosysteme und Feuchtgebiete, die direkt von den Gewässern (Oberflächengewässern und Grundwasser) abhängig sind.

Stiefkind Gewässerschutz?

Die aktuelle Diagnose unserer Gewässer in NRW hingegen alarmiert: 90 Prozent der gemeldeten Bach- und Flussstrecken verfehlen die EU-weit verbindlichen Umweltziele für 2015. Selbst die bescheidenen Ziele des Landes werden nicht erfüllt. Der Zustand der Grundwasservorkommen hat sich seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sogar weiter verschlechtert, so dass nun bei der Hälfte dieser Gewässer gehandelt werden muss. Zur Situation kleiner Bäche und Grundwasserlebensräume fehlt ein Überblick.

Warum mangelt es an Erfolgen? 

Mehr als 90 Prozent der geplanten Gewässerschutzmaßnahmen sind trotz vergleichsweiser guter Förderangebote des Landes nicht fristgerecht umgesetzt. Selbst der erste Schritt zur Verbesserung lässt vielerorts auf sich warten. Besonders schlecht sieht es bei der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft aus, weil über 70 Prozent der Arbeiten noch nicht begonnen wurden. Nach offiziellen Angaben fehlt es an Flächen, an Akzeptanz oder an den erforderlichen Ressourcen bei den zuständigen Stellen. Wesentlich dürften aber auch die Defizite in den Verursacher-Sektoren sein. Während die ökologische Umstellung der Landwirtschaft erst auf rund 5 Prozent der Flächen erfolgt ist, und insofern das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie noch unerreichbar erscheint, wachsen die Probleme mit der Intensiv-Landwirtschaft und den Tierfabriken.

Vollzugsdefizite

Die Havarie von Güllebehältern wie an der Neye (Oberlauf Wupper) oder auch die Gülleverseuchung der Else (Kreis Herford) zeigen den Handlungsbedarf eindrucksvoll auf, und bestätigen, dass das Verschlechterungsverbot noch nicht wirkungsvoll durchgesetzt wird. Die Verkehrs-, Siedlungs- und Energiepolitik lässt zu, dass Flüsse und Auen weiter Schaden nehmen. Selbst in Überschwemmungsgebieten bestehen Planungen für Hafenerweiterungen und neue Siedlungen. Wenn die Gewässer sich weiter verschlechtern, stehen zugleich ihre wichtigen Funktionen für die Allgemeinheit auf dem Spiel:  Sauberes Trinkwasser, Abmilderung von Hochwasser sowie Sturzfluten und die biologische Vielfalt. Um weitere EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, muss umgesteuert werden. Nicht nur der Bund ist dabei gefordert - wie zum Beispiel bezüglich der längst überfälligen Überarbeitung der Dünge- und Gülle-Anlagen-Verordnung.

Neues Landeswassergesetz

Auch in NRW gibt es weitere WRRL-Hausaufgaben zu erledigen, wie etwa mit der Fortschreibung des Flussgebietsmanagements, der Hochwasserrisikomanagementplanung sowie der Novellierung des Landeswassergesetzes. Alle vorliegenden Entwürfe bedürfen einer Überarbeitung, weil sie keine deutliche Verbesserung unserer Gewässer garantieren. Maßnahmen für das Grundwasser werden in weite Ferne gerückt, der natürliche Wasserrückhalt erhält keinen Vorrang und die Vorgaben zur Durchgängigkeit und Wassergebührenpolitik bleiben zu lückenhaft, um gewässerverträgliche Nutzungen zu fördern.

Gebt den Auen mehr Raum

Der BUND hat zusammen mit den Naturschutzverbänden NABU und LNU seine fünf zentralen Handlungsfelder für das weitere Flussgebietsmanagement formuliert. Er wird sich u.a. weiter dafür einsetzen, dass die Einträge an Nährstoffen in das Grundwasser konsequent und nachprüfbar abnehmen, die Auen mehr Raum  erhalten und die Flüsse von der Quelle bis zur Mündung spätestens im Jahr 2021 barrierefrei sind. Vor Ort sind Politik, Verwaltung  und die Maßnahmenträger gefordert, dass die ausstehenden Arbeiten aus den Maßnahmenplänen umgesetzt und durch eine gewässerökologische Anpassung der Unterhaltungs- und Flächennutzungspläne ergänzt werden. Bei allen Beratungen müssen die Naturschutzverbände besser als bisher beteiligt werden.

Ansprechpartner

Kurt Eggeling

Sprecher LAK Wasser
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