Grundwasser – der unsichtbare Schatz

Unser Grundwasser ist in Gefahr: Der fortschreitende Klimawandel und zunehmende Entnahmen setzen unserer wichtigsten Ressource zu, es droht Wasserknappheit. Dazu wird die Qualtät des Grundwassers durch landwirtschaftliche Einträge und andere Nutzungen beeinträchtigt. Trotzdem genießt die Grundwasserschutz keine Priorität in der Politik.

Nach Angaben des Landesumweltamts wird die öffentliche Trinkwasserversorgung in NRW zu 39 Prozent über die Grundwasserkörper gewährleistet. Weitere 40 Prozent des Trinkwassers enthalten Grundwasseranteile. Fast 13 Prozent der Grundwasserkörper befinden sich in einem schlechten mengenmäßigen Zustand, sogar 40 Prozent in einem schlechten chemischen Zustand. Besonderes Problem ist hier die Belastung mit Nitrat in Folge der Überdüngung aus der Landwirtschaft. Auch andere Schadstoffe wie Ammonium, Pestizide, Sulfat sind zunehmend zu finden. Diese Belastungen führen zu erheblichen Mehrkosten bei der Trinkwasseraufbereitung.

Drohende Wasserknappheit

Aktuelle Veröffentlichungen von Ergebnissen der Satellitenmission "Grace" belegen, dass Deutschland zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit gehört. Nordrhein-Westfalen ist als ursprünglich wasserreiches Land weniger betroffen als z.B. Bayern. Dennoch zeigen sich auch hier in den letzten Jahren mehr und mehr Konkurrenzen um ausreichend sauberes Wasser.

Als Folge des Klimawandels hat sich mit der Temperatur die Verdunstung erhöht und zu Wasserverlusten geführt. Auch in NRW treten längere Trockenperioden auf. Die letzten Trockenjahre haben in vielen Bereichen in NRW Grundwasserstände auf Rekordtiefs fallen lassen. Landwirtschaft, Schifffahrt und Industrie waren massiv betroffen. Die ungezügelte Versiegelung der Landschaft trägt ihren Teil dazu bei, dass immer weniger Regen versickern kann. Katastrophenregen wie im Jahr 2021 verbessern die Situation allenfalls unwesentlich, weil der größte Teil des Wassers abfließt. Es ist also angezeigt, sparsam mit dem Grundwasser umzugehen. Ansprüche der Wassernutzenden – Wasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie – müssen sorgfältig geprüft werden. Rechte auf Wasserentnahmen dürfen nur erteilt werden, wenn genügend Grundwasser neu gebildet wird. Dazu benötigen die zuständigen Behörden bisher fehlende spezifische Sachkenntnisse.

Forderungen des BUND:

  • Der BUND spricht sich bereits seit langem dafür aus, allen Nutzern einen „Wasserpfennig“, das Wasserentnahmeentgelt abzuverlangen. Bisher ist z. B. die Landwirtschaft von der Zahlung ausgenommen.
  • Die Versiegelung ist stark zu beschränken und Flächen soweit möglich zu entsiegeln.
  • Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers soll ungeschönt beschrieben und einschließlich der Auswirkungen auf wasserabhängige Schutzgebiete dargestellt werden. Der Klimawandel ist keine „natürliche“ Ursache und seine Folgen sind zu berücksichtigen!
  • Die Daten zu allen Wasserentnahmen inkl. Verwendungszweck und Rechtsinhaber sind öffentlich zugänglich z.B. im ELWAS oder im digitalen Wasserbuch anzuzeigen.
  • Die Umweltverbände sind an den Wasserrechtsverfahren zu beteiligen.
  • Es sind regelmäßig Wasserbilanzkarten zu erstellen und zu veröffentlichen, die die Einzugsgebiete der Entnahmen und ggf. deren Überschneidung darstellen. So werden weiteren Begehrlichkeiten Grenzen aufgezeigt.
  • Die Kompetenz der Bewirtschaftungsbehörden muss gestärkt und Rechte dürfen nur im Umfang des unter Klimawandelbedingungen verfügbaren Wassers erteilt werden.

Es darf nicht vergessen werden, dass in NRW als Folge des Braunkohleabbaus in großen Gebieten – ca. 10 % der Landesfläche – das Grundwasser abgesenkt bzw. sogar erst mehrere 100 Meter tief anzutreffen ist. Die frühere Schichtung in bis zu drei Grundwasserleitern wird nicht wiederhergestellt.

Schlechte Grundwasserqualität

Die Grundwasserqualität spielt bei rückgehender Menge eine immer wichtigere Rolle. Mehr als ein Viertel der Landesfläche in NRW ist in der derzeitigen Darstellung der Landesverwaltung mit Nitrat aus der landwirtschaftlichen Nutzung belastet. Soll dieses Wasser für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, sind aufwendige Aufbereitungsschritte notwendig. Einige Wasserversorgungsbrunnen mussten wegen der hohen Belastungen bereits geschlossen werden. In anderen Regionen am linken Niederrhein kann gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser nur noch durch Vermischung mit weniger belastetem Wasser z.B. aus einem tieferen Grundwasserleiter sichergestellt werden. Nitratüberschüsse aus der landwirtschaftlichen Düngung gefährden und verteuern nicht nur die Trinkwasserversorgung. Sie führen auch zur Lösung von Metallen aus dem Untergrund. Sowohl im Rheinland als auch im Münsterland weisen die Böden Beimengungen wie Kupfer, Arsen und Nickel auf. Diese Stoffe werden mobilisiert und gelangen ebenfalls ins Grundwasser.

Aus der Landwirtschaft stammen weiter Pestizide, Biozide etc., die sich zunehmend im Grundwasser finden lassen. 

Sehr viele Bäche und Flüsse im Flachland NRWs werden in Trockenzeiten hauptsächlich von Grundwasser gespeist. Die Grundwasserqualität paust sich dann in die Oberflächengewässer durch, die außerdem noch das gereinigte Abwasser ableiten müssen.

Auch andere nicht aus landwirtschaftlichem Ursprung stammende Stoffe belasten das Grundwasser. Sie stammen aus Schadensfällen wie undichten Deponien, Tanks und Leitungen, Industriebränden und (sonstigen) Altlasten. Das Wasser im Umfeld solcher Belastungen ist ohne aufwendige Sanierung i.d.R. für keine der üblichen Verwendungszwecke nutzbar.

Die Folgen des Braunkohleabbaus müssen auch im Hinblick auf die (künftige) Grundwasserqualität erwähnt werden. Durch Luftzutritt und Oxidation werden Stoffe freigesetzt, die zu einer Versalzung und Metallbelastung des Grundwassers führen werden. Hinzu kommt, dass aus den alten Bergehalden Sulfat ausgewaschen wird. Z.B. müssen deswegen entlang der Erft mittelfristig einige Trinkwasserwerke wegen Überschreitung des Grenzwertes geschlossen werden.

Forderungen des BUND:

  • Der chemische Zustand soll sachgerecht und ungeschönt dargestellt werden. Fehlende oder defekte Messstellen sind kurzfristig (wieder) herzustellen.
  • Alle Rohwasserdaten sind z.B. im ELWAS zu veröffentlichen.
  • Die Trinkwasseraufbereitungsmaßnahmen der einzelnen Trinkwassergewinnungsanlagen sind nachvollziehbar und detailliert für jede Wassergewinnungsanlage darzustellen.
  • Die landwirtschaftlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrat- und Pestizideintrags sind zu intensivieren.
  • Die Verursacher von Schadensfällen sind zur Sanierung heranzuziehen.
  • Die Altlastenkataster sind ebenfalls detailliert und mit konkreten Daten und Untersuchungsergebnissen öffentlich zugänglich zu machen.
  • Die Böschungen der Tagebaue sind vor Luftzutritt zu schützen und die bereits eingetretenen Auswirkungen so weit möglich zu minimieren.

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