BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Baumschutz in NRW

Kahlschlag selbst im Naturschutzgebiet? (Foto: Dirk Jansen)

Der Schutz unserer Bäume - ob in der Stadt, entlang der Landstraßen oder im Wald - wird häufig zum Streitthema zwischen Baumschützer*innen, Nachbarn, Kommunen und Straßenbaubehörden. Doch welches sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Welche Möglichkeiten zum Schutz der Bäume habe ich als Privatperson oder Verein? An dieser Stelle geben wir Hilfestellung.

Verkehrssicherungspflicht als "Totschlagargument"?

Sind Bäume gefährdet und sollen gefährdet werden, sollte als erstes geklärt werden, ob sie im öffentlichen Raum stehen oder auf privatem Grund. Danach kommt die Frage: Wer oder was ist die Gefahr?

Sind Gefahrenquelle Maßnahmen der so genannten Verkehrssicherungspflicht, ist meist wenig zu machen, es sei denn, durch eine fachlich fundierte Stellungnahme kann glaubhaft gemacht werden, dass eine Gefahr weder für Menschen noch für parkende Autos besteht. Die Erfahrung zeigt zwar, dass die Verkehrssicherungspflicht häufig als Argument missbraucht wird, ohne Gegengutachten wird die Rettung der betroffenen Bäume aber schwierig.

Bäume können ferner dem Bau oder der Erweiterung von Straßen und anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Wege stehen. Dann findet regelmäßig ein Planfeststellungsverfahren statt, an dem die Naturschutzverbände beteiligt werden. Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Eingriffsregelung geben Gelegenheit zu prüfen, ob das Beseitigen der Bäume vermieden oder reduziert werden kann und, falls nicht, welche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden (Neuanpflanzung von Bäumen?). In diesem Sinne können die Naturschutzverbände Stellung nehmen.

Neue Baugebiete werden durch Bebauungspläne vorbereitet. Zwar werden die Naturschutzverbände daran grundsätzlich nicht beteiligt. Es ist aber meist möglich, sich die Unterlagen zu besorgen, Einsicht in den Umweltbericht zu nehmen und die im Falle von Eingriffen in die Natur gebotenen Kompensationsmaßnahmen kritisch zu überprüfen. Dabei kann auch vorgeschlagen werden, ein Erhaltungsgebot für bestimmte - öffentliche und auch private - Bäume in den Plan aufzunehmen.

Rechtliche Baumschutz-Instrumente

Von den spezielleren rechtlichen Instrumenten zum Schutz der Bäume sind als erstes die Landschaftspläne zu nennen. Sie weisen Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete aus, wodurch auch Bäume geschützt werden. Einzelne Bäume können als Naturdenkmal oder als Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils Schutz genießen. Der Schutz durch einen als Satzung erlassenen Landschaftsplan betrifft private und öffentliche Bäume und ist rechtlich verbindlich. Bäume können zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören und stehen als Teile von Alleen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen unter gesetzlichem Schutz. Gehört ein Baum zu den Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Art, steht der Artenschutz dem Fällen eines - privaten oder öffentlichen - Baumes entgegen.

Die normalen Bäume in privaten Gärten, die der Eigentümer kraft der Regelung im BGB beliebig fällen kann, können nur durch eine kommunale Baumschutzsatzung vor der Zerstörung bewahrt werden. Aus der Sicht des Naturschutzes spricht viel für den Erlass einer Satzung. Es gibt aber auch gewichtige Gegenargumente, etwa dass Eigentümer Bäume, die ohne Satzung stehen bleiben würden, vor dem Erreichen des Stammumfangs, bei dem der Schutz beginnt, vorsorglich fällen, und dass Anträgen auf eine Genehmigung zum Fällen meist stattgegeben wird.

Ungefähr acht Milliarden Bäume gibt es in Deutschland, drei Billionen auf der Welt. Jeder einzelne ist im Zweifel wertvoll.

Zum Weiterlesen: BUND-Hintergrund Baumschutz (Juni 2017)

 

 

BUND-Hintergrund Baumschutz

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