Seit 2006 kämpft der BUND gegen den Bau und die Inbetriebnahme des Steinkohlenkraftwerks Datteln IV. Die nachfolgende Chronologie des Genehmigungsverfahrens und der rechtlichen Auseinandersetzung zeigt: Nach dem Motto "was nicht passt, wird passend gemacht" haben das Land NRW, die Stadt Datteln und E.on/Uniper alles daran gesetzt, den Kraftwerksschwarzbau doch noch entgegen der landesplanerischen und umweltrechtlichen Vorgaben durchzudrücken. Mehrere Genehmigungsanläufe, ein Zielabweichungsverfahren ("Lex E.On") und die bewusste Abweichung von den Vorgaben der Kohle-Kommission sollen den "Schwarzbau Datteln IV" möglich machen.
(Hinweis: nicht aufgeführt wurden z.B. die BUND-Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum Hafenausbau, der Ölmühlenbach-Verlegung sowie für die 380 kV-Freileitung)
Chronologie des Genehmigungsverfahrens
04.01.2006: Die E.On Kraftwerke GmbH stellt bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für das Kraftwerk Datteln 4. Ein Antrag auf Erteilung der 1. Teilgenehmigung folgt (Baufeldfreimachung, Baustelleneinrichtung).
16.3.2006: Ende der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung; der BUND gibt 80-seitige Stellungnahme zum Kraftwerksvorhaben ab.
15.05-17.05.; 21.06. - 23.06.2006: Erörterungstermin
31.01.2007: Die Bezirksregierung Münster erteilt den Vorbescheid und kurz darauf die 1. Teilgenehmigung (1. TG).
09.02.2007: Der BUND legt Widerspruch gegen den Vorbescheid und die 1. TG ein.
15.02.2007: BUND-Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zum Stopp der bauvorbereitenden Arbeiten und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks.
16.02.2007: Oberverwaltungsgericht verfügt Baustopp.
21.02.2007: Das OVG hebt nach sechsstündiger mündlicher Verhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung den Baustopp auf, nachdem sich E.On zum vollständigen Rückbau und der Rekultivierung der Fläche für den Fall verpflichtet hat, dass die Genehmigungen endgültig keinen Bestand haben sollten (so gen. „Restitutionsverpflichtung“).
25.04.2008: Der BUND legt beim OVG Münster Klage gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des geplanten 1.050 Megawatt-Steinkohlekraftwerks ein.
03.09.2009: Das OVG hebt im Normenkontrollverfahren der Familie Greiwing den Bebauungsplan für das E.On Kraftwerk in Datteln auf.
07.09.2009: BUND beantragt Baustopp für E.On-Kraftwerk Datteln.
14.09.2009: Der BUND erweitert seine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des E.On-Steinkohlekraftwerks auf die von der Bezirksregierung Münster erlassenen Teilgenehmigungen 3 bis 5.
17.09.2009: Kurz vor Ablauf des vom BUND gestellten Ultimatums um 14.00 Uhr hat die Bezirksregierung Münster gegenüber der E.On-Kraftwerke GmbH einen Baustopp verhängt. Dieser bezieht sich auf das Ammoniak-Lager, das Kohle- und Aschelager, den Hilfsdampferzeuger sowie weitere wichtige Anlagenteile (5. TG).
24.09.2009: Das OVG entscheidet zugunsten des BUND und bestätigt die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage gegen die 4. und 5. TG. Lediglich Sicherungstätigkeiten dürfen noch durchgeführt werden. Die BUND-Klage gegen die 3. TG wird hingegen als verfristet eingestuft. Damit gilt ein umfassender Baustopp.
30.11.2009: Die Bezirksregierung Münster gibt dem E.ON-Antrag auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung nur teilweise statt. Alle Arbeiten am Gleisanschluss, dem Kohlebunker sowie -lager, dem Ammoniaklager und weiteren wichtigen Einrichtungen bleiben nach der entsprechenden Klage des BUND weiter untersagt.
17.12.2009: Der Landtag beschließt mit schwarz-gelber Mehrheit die Streichung des § 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro), wonach die Energieeinsparung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Verwendung heimischer Energieträger und die Kraft-Wärme-Kopplung Vorrang genießen. Auf diesen Paragrafen hatte sich u.a. das OVG bei der Aufhebung des Bebauungsplans für Datteln IV berufen.
02.02.2010: Die CDU/FDP-Landesregierung beschließt die Änderung des Energiekapitels im Landesentwicklungsplan (LEP), womit die Errichtung von Kraftwerken an Standorten, die dafür gem. LEP gar nicht vorgesehen sind, nachträglich legitimiert wird.
16.03.2010: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil des OVG vom 3.9.2009 zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision der Stadt Datteln und der E.ON Kraftwerke GmbH werden abgewiesen.
07.04.2010: Der BUND fordert die Bezirksregierung Münster auf, den Antrag der E.ON Kraftwerke GmbH auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung für das Kraftwerk Datteln zurückzuweisen.
30.04.2010: Die Bezirksregierung Münster folgt dem BUND und weist den Antrag der E.ON Kraftwerke GmbH auf Weiterbau wesentlicher Teile des Kraftwerks Datteln zurück.
23.06.2010: Die Bezirksregierung lehnt den BUND-Antrag auf Aussetzung der Vollziehbarkeit des Vorbescheides und weiterer Teilgenehmigungen ab.
15.10.2010: Der BUND reicht bei der Bezirksregierung Münster einen neuen Antrag auf Aufhebung des Vorbescheides sowie der Teilgenehmigungen zum Steinkohlekraftwerk Datteln 4 eingereicht. Ziel ist ein vollständiger Baustopp für das umstrittene E.On-Vorhaben.
Dezember 2010: Im Rahmen einer nicht-öffentlichen Verhandlung erklären sich die Beteiligten bereit, das Verfahren ruhen zu lassen, bis der EuGH im parallelen Verfahren BUND ./. Trianel entschieden hat.
28.02.2011: Der BUND wiederholt seinen Antrag an die Bezirksregierung zur Aufhebung von Vorbescheid und Teilgenehmigungen.
16.03.2011: Auf Antrag des BUND hebt die Bezirksregierung Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid teilweise auf.
19.07.2011: Trotz der BUND- Proteste beschließt der RVR das Regionalplanänderungsverfahren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 1. August.
22.09.2011: Im immissionsschutzrechtlichen Klageverfahren erörtert das OVG die Sach-und Rechtslage mit den Beteiligten.
31.10.2011: Ende der Auslegungsfrist für die beabsichtigte Änderung des Regionalplans.
12.06.2012: Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts gibt der BUND-Klage statt und hebt den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 auf. Eine Revision wird nicht zugelassen.
04.07.2012: Termin zur Erörterung der von der E.on Kraftwerke GmbH beantragten Änderung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für das Kohlekraftwerk Datteln 4. Der BUND verlässt die Erörterung unter Protest.
30.07.2012: Die E.ON Kraftwerke GmbH legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
16.08.2012: Auch das Land NRW legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
26.06.2013: Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts weist die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
ab 26.06.2013: Beginn der Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen neuen Bebauungsplan Datteln IV. Wegen einer Panne werden die Neu-Bekanntmachung und Neu-Festlegung der Auslegung vom 29. Juli bis einschließlich 7. Oktober 2013 nötig.
05.07.2013: Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beschließt, bei der Landesregierung ein Zielabweichungsverfahren zugunsten des gerichtlich gestoppten E.ON-Kohlekraftwerks Datteln 4 zu beantragen.
06.10.2013: Der BUND reicht eine über 400 seitige Stellungnahme zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan ein.
Dezember 2013: Die rot-grüne Landesregierung trifft eine positive Entscheidung im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens und ebnet damit erst den Weg für weitere planungsrechtliche Heilungsversuche.
13.12.2013: Der Regionalverband Ruhr beschließt die Änderung des Regionalplans.
14.05.2014: Der Rat der Stadt Datteln beschließt den neuen Bebauungsplan.
19.12.2014: Die E.on Kraftwerke GmbH reicht bei der Bezirksregierung Münster einen neuen immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsantrag für das Kraftwerk ein.
14.04 – 27.05.2015: Öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrags im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Antrag umfasst 94 Aktenordner.
27.05.2015: Der BUND reicht eine 1.630 Seiten starke Stellungnahme zum Genehmigungsantrag ein.
02.06.2015: Der BUND reicht Normenkontrollbeschwerde gegen die Genehmigung des Bebauungsplans ein.
21. - 25.09.2015: Erörterungstermin zum Neuantrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das E.on-Kohlekraftwerk Datteln 4. Am dritten Tag brechen der BUND und die IG Meistersiedlung/BiB die Erörterung ab und verließen den Termin. Anlass dafür waren gravierende Widersprüche zwischen offiziellen Eon-Aussagen im Erörterungstermin und dem Antrag zugrunde liegenden Gutachten. Ein Antrag der Einwender an die Bezirksregierung Münster, den Erörterungstermin wegen dieser Widersprüche abzubrechen, wurde vom Versammlungsleiter abgelehnt. Darauf sahen sich die Kraftwerkskritiker ihrerseits zum Ausstieg gezwungen.
03.02.2016: Nachdem Uniper bereits im Dezember 2015 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf sofortige Vollziehung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingereicht hatte, legt das Unternehmen mit einem Antrag auf Anordnung des vorzeitigen Beginns nach. Damit soll der Weiterbau des Kraftwerks beginnen, obwohl noch keine Genehmigung vorliegt.
19.01.2017: Die Bezirksregierung Münster erteilt eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Uniper Kohlekraftwerk Datteln IV.
21.02.2017: Der BUND reicht beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage gegen die von der Bezirksregierung Münster am 19. Januar 2017 erteilte neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb des Kohlemeilers ein.
28.02.2018: Die Bezirksregierung Münster gestattet dem Betreiber des Kohlekraftwerks Datteln 4 nachträglich einen höheren Quecksilberausstoß. Damit wird eine Vorgabe des Umweltministers Remmel aufgehoben, den von E.on/Uniper beantragten Quecksilbergrenzwert von 0,004 mg/m3 zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu halbieren.
26.01.2019: Empfehlung der Kohle-Kommission: „Die Kommission empfiehlt weiterhin, den Bau neuer Kohlekraftwerke nicht mehr zu genehmigen. Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen.“
16.01.2020: Die Bundesregierung missachtet die Empfehlungen der Kohle-Kommission und gibt „grünes Licht“ für Datteln IV.
30.05.2020: Begleitet von Protesten geht das Kraftwerk in den regulären Netzbetrieb über.
März 2021: Nach Absprache aller Prozessbeteiligten legt das Oberverwaltungsgericht den Termin für die mündliche Verhandlung der Normenkontrollbeschwerde fest. Am 26. und 27. August 2021 wird nun im Bildungszentrum der Polizei NRW in Münster verhandelt.
26.8.2021: Das Oberverwaltungsgericht erklärt den Bebauungsplan aufgrund eines erheblichen Abwägungsmangels für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen. Dagegen legten Beklagte (Stadt Datteln) und Beigeladene (Uniper) Beschwerde ein.
12.10.2022: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lässt die Revision gegen das OVG-Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu.
06.12.2023, 9 Uhr: Mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht.