BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist

13. Februar 2020 | Braunkohle, Energiewende, Hambach, Klima & Energie, Klimawandel, Kohle, Kohlekraftwerk Datteln, Garzweiler

Inhalt

Neues DIW-Gutachten im Auftrag des BUND

Kurzzusammenfassung: Die aktuellen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind nicht kompatibel mit europäischen und globalen Zielen zur Senkung der klimaschädlichen Emissionen. Ohne weitere Emissionsminderungsmaßnahmen drohen jedoch selbst diese Ziele verfehlt zu werden. Die Emissionsminderungsziele für Deutschland müssen daher deutlich angehoben werden und durch entsprechende Maßnahmen – wie einen beschleunigten Kohleausstieg umgesetzt werden. Der von der Bundesregierung aktuell anvisierte Kohleausstieg weicht in entscheidenden Punkten
von den Empfehlungen der Kohlekommission ab. Hierdurch werden im Zeitraum 2020 bis 2040 circa 134 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid zusätzlich ausgestoßen. Dies betrifft insbesondere
die zu späte Abschaltung von Braunkohlekraftwerken und die Inbetriebnahme vom Steinkohlekraftwerk Datteln IV. Ein Kohleausstieg im Einklang mit internationalen Klimaschutzzielen
müsste bis zum Jahr 2030 erfolgen. Die Emissionen könnten in diesem Fall um 1,8 Milliarden Tonnen CO2 niedriger sein und so die Pariser Klimaziele einhalten.
Die aktuellen Pläne der Bergbautreibenden sehen (in Absprache mit der Bundesregierung) die Zerstörung mehrerer Dörfer in NRW sowie vom Dorf Mühlrose in der Lausitz vor. Die aktuellen
Planungen des Tagebaus Hambach gefährden zudem das Überleben des Hambacher Waldes. Im noch förderbaren Teil der Tagebaue Hambach und Garzweiler lagern jedoch ausreichend
Kohlemengen (ab Januar 2020 noch insgesamt 736 Millionen Tonnen Braunkohle), um den Weiterbetrieb der umliegenden Kraftwerke (ungefähr 672 Millionen Tonnen Braunkohle bei
einem Kohleausstieg in 2038) sicherzustellen ohne weitere Dörfer umsiedeln zu müssen. Darüber hinaus gewährleistet ein Zubau Erneuerbarer Energien die kontinuierliche Energieversorgung
der Region. Es besteht somit keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Aufschluss der ursprünglich geplanten Tagebauflächen. Somit entfällt auch ein mögliches Allgemeinwohlinteresse
an dem Aufschluss des Tagebaus. Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Ausbau Erneuerbarer Energien weiter fortgesetzt und beschleunigt werden. Ohne weitere Maßnahmen steuert die Bundesregierung auf einen Anteil von maximal 49% Erneuerbarer Energien in 2030 zu. Dies wäre eine klare Verfehlung der (bereits zu niedrigen) Ziele von 65%. Der PV-Deckel und diskutierte Mindestabstandsregeln für Windenergie müssen daher überarbeitet werden, um die Transformation nicht aufzuhalten.
Für den benötigten beschleunigten Ausbau auf 75% in 2030 würden dagegen jährlich 9,8 GW Photovoltaik und 5,9 GW Wind Onshore zugebaut werden müssen.

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