BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Spitzentreffen "A45 - Talbrücke Rahmede": Sechsspuriger Autobahnausbau nicht vermittelbar

11. November 2022 | Mobilität

Die Rahmedetalbrücke soll ohne UVP und Planfeststellung neu gebaut und erweitert werden. [Foto: Dirk Jansen] Die Rahmedetalbrücke soll ohne UVP und Planfeststellung neu gebaut und erweitert werden. [Foto: Dirk Jansen]

Anlässlich des bevorstehenden Spitzentreffens zur A 45–Talbrücke Rahmede am 15. November in Lüdenscheid erneuert der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Kritik an den Planungsdefiziten und fordert ein Umsteuern. Der Verzicht auf das planungsrechtlich erforderliche Planfeststellungsverfahren für den Erweiterungsneubau der maroden Autobahnbrücke erweise sich zunehmend als Hindernis für eine schnelle und rechtssichere Beseitigung der katastrophalen Verkehrssituation.

So zögen sich die Verhandlungen mit betroffenen Eigentümer*innen inzwischen so lange hin, dass die von Verkehrsminister Wissing angekündigte Sprengung im Jahre 2022 nicht mehr möglich zu sein scheint. Im Verkehrsausschuss des Landtags NRW am 26. Oktober räumte die Autobahn GmbH ein, dass weiterhin Grundstücksfragen im Zusammenhang mit dem Sprengabbruch und der Baugenehmigung offen seien. „Die aktuellen Aussagen der Autobahn GmbH zeigen, dass Schnellschussverfahren, nicht zwingend auch schnellere Genehmigungen nach sich ziehen,“ fühlt sich BUND-Landesvorstandsmitglied Klaus Brunsmeier bestätigt. „Anstatt lange über eine Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu debattieren, hätte man es schon längst parallel in Angriff nehmen können.“ Dies auch, da der Gesetzgeber mit Paragraf 17 Absatz 2 Fernstraßengesetz die Möglichkeit bietet, bei einem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren frühzeitig mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen zu können. „Noch ist Zeit zum Umsteuern. Die Vorteile der Konzentration aller Planunterlagen und Genehmigungen durch ein Planfeststellungsverfahren liegen auf der Hand“, so Brunsmeier.

Der BUND fordert daher, ab sofort Baumaßnahmen nur noch mit den Bündelungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten einer Planfeststellung an der A 45 zuzulassen. So würden nicht nur die Interessen Einzelner, sondern alle Anforderungen an eine moderne Straßenplanung gesichert. Dazu gehörten der Klimaschutz, der Immissionsschutz aller betroffenen Anlieger, der Natur- und Gewässerschutz sowie neue Anforderungen an das Bauvorhaben.

So schlägt der BUND vor, obligatorisch zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien in Form von Solarpaneelen an den Hängen und Böschungen oder Lärmschutzeinrichtungen oder auf Teilüberdachungen realisiert werden können. Jeder Bauherr eines Einfamilienhauses müsse einen solchen Nachweis bereits heute erbringen, so die Umweltschützer. Als besonders wichtig sieht der BUND die Möglichkeit an, dass mit einer Planfeststellung auch der Ausweichverkehr mit LKW-Gewichtsbeschränkungen, Nachtfahrverboten, und Tempo 30-Zonen besser reguliert werden könnte.

Dazu kommen weitere neue Entwicklungen auf die A 45 zu. Die aktuellen Verkehrszählungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) würden die Notwendigkeit eines sechsspurigen Ausbaus der Autobahn nicht rechtfertigen können. Es sei durchaus wahrscheinlich, dass im nächsten Bundesverkehrswegeplan die A 45 nur noch 4-spurig dargestellt wird, einzelne Brücken aber bereits im Vorgriff ohne Planfeststellung einfach 6-spurig ausgebaut wurden

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