BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage gegen B 474n Datteln

16. Januar 2013 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Umweltverband fürchtet gravierende Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete

Am kommenden Donnerstag (17. Januar 2013) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in  Münster die Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln). Beklagte ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Verkehrsministerium. Damit kommt ein langjähriger Rechtsstreit zur Entscheidung.

Die B 474 n sollte ursprünglich die Bundesautobahn A2 im Süden mit der Bundesautobahn A 43 im Nordwesten von Datteln miteinander verbinden und die B 235 südlich von Datteln von den dort bestehenden  Verkehrsproblemen entlasten. Nachdem die Planung bereits 1994 vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert war, wurde das Konzept geändert. Die geplante Trasse wurde in die zwei Abschnitte ‚Datteln‘ und ‚Waltrop‘ aufgeteilt.  Vorliegend geht es um den Abschnitt Datteln, der jedoch nach Auffassung des BUND keine nennenswerte Verkehrsbedeutung hat. Insbesondere auch die geplante Anbindung des umstrittenen und von einer Realisierung weit entfernten newPark-Projektes könne den Bau der Ortsumgehung Datteln nicht rechtfertigen.

Die Klage des BUND richtet sich zum einen gegen drohende Belastungen des europäischen Natura-2000-Gebietes ‚Lippeaue‘ durch die Planungen und zum anderen gegen die konkrete Streckenführung durch das Waldgebiet und geplante Naturschutzgebiet ‚Die Deipe‘. Denn entgegen den Vorschlägen der im Verfahren angefertigten Umweltverträglichkeitsstudie wird die nun geplante Trasse auf großer Länge durch die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche des Gebietes geführt. Diese Trassenführung geht auf einen politischen Beschluss der örtlichen Bürgermeister zurück (sogenannte Bürgermeistertrasse) und ist unter Umweltschutzgesichtspunkten aus Sicht des BUND diejenige Trassenführung, die den größten Schaden anrichten wird. Zudem ist diese Trassenführung nicht mit dem Anschlussabschnitt Waltrop kompatibel.

„Das ist eine typische politische Einflussnahme auf eine Fachplanung“, sagt BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. „Dadurch entsteht ein Planungstorso, der eine sinnvolle Gesamtplanung erst recht behindert.“

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb