BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Neue Genehmigung für Kraftwerksschwarzbau Datteln IV

19. Januar 2017 | Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

BUND kritisiert „Kniefall vor der Kohlelobby“ und kündigt neue Klage an

Uniper-Kohlekraftwerk Datteln IV  (Dirk Jansen)

Die heute von der Bezirksregierung Münster erteilte neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das seit einem Jahrzehnt umkämpfte Uniper Kohlekraftwerk Datteln IV wird vermutlich erneut die Gerichte beschäftigen. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kündigte an, auch weiterhin in aller Konsequenz gegen den Kraftwerksschwarzbau vorgehen zu wollen.  Gleichzeitig kritisierte der Umweltverband die Genehmigung als „Kniefall der Landesregierung vor der Kohlelobby“.

Trotz kleinerer Nachbesserungen zum Beispiel in Bezug auf den Quecksilberausstoß bescheinigt der BUND dem Vorhaben weiterhin gravierende Mängel.  „Aufgrund der Vorkenntnisse in der Sache und der Einbindung in die Prozesse bis zu dieser Genehmigung ist für den BUND bereits klar, dass auch die neue Genehmigung als rechtswidrig zu bewerten ist und der BUND voraussichtlich Klage dagegen einreichen wird“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Nach wie vor würde der Betrieb des Kraftwerks beispielsweise zu unzulässigen Schadstoff- und Stickstoffeinträgen in besonders empfindliche europäische Natura-2000-Schutzgebiete führen.  

Für den BUND kommt die Genehmigung nicht überraschend, hatte die Landesregierung doch keinen Zweifel daran gelassen, das schon mehrfach vor Gericht gescheiterte Vorhaben unbedingt realisieren zu wollen. Erst mit der so genannten Zielabweichungsentscheidung hatte die Landesregierung den Weg für einen neuen Genehmigungsanlauf freigemacht. „Offenbar hatte die Taktik von Uniper Erfolg, jenseits aller umweltrechtlicher und klimaschutzpolitischer Hindernisse erst einmal Fakten zu schaffen“, so BUND-Mann Krämerkämper. „Die von den SPD-Kohlefreunden dominierte Landesregierung hatte nicht das Rückgrat, den Konzernwünschen zu widerstehen.“ Anders als bei kleineren Antragstellern hätte die Neugenehmigung politisch bereits kurz nach den Gerichtsurteilen gegen E.ON/Uniper fest gestanden.

In Zeiten, in denen bundesweit über das Abschalten von Kohlekraftwerken zum Erreichen der Klimaschutzziele diskutiert würde, sei das Kraftwerk ein „in Beton gegossenes Relikt der Kohleära“. Das Kraftwerk Datteln IV würde schlimmstenfalls jährlich bis zu 8,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid in die Luft blasen.

Im ersten Anlauf war im September 2009 der im Zusammenwirken mit der Bezirksregierung von der Stadt Datteln 2007 für das Kraftwerk aufgestellte Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht (OVG) aufgehoben und diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt worden. Gleichwohl nahm die Bezirksregierung ihren - damit ebenfalls rechtswidrig gewordenen - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nicht zurück. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb des Kraftwerks wurde erst infolge einer Klage des BUND im Juni 2012 vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgehoben. Auch dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Nach der Zielabweichungsentscheidung der Landesregierung wurde ein neuer Bebauungsplan genehmigt. Auch dagegen klagt der BUND.

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Pressekontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 522 oder 0172 / 29 29 733

 

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