BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Landesjagdgesetz: BUND ist enttäuscht von Entwurf der Landesregierung

18. November 2014 | Jagd

Kabinett hat heute Jagdgesetzentwurf nach Verbändeanhörung beschlossen

Nach der heutigen Kabinettsentscheidung zum neuen Landesjagdgesetz zeigt sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) enttäuscht über das Zwischenergebnis der Landesregierung."Wir hatten in der zurückliegenden Verbändeanhörung zahlreiche Vorschläge gemacht, wie aus dem Entwurf ein ökologisches Jagdgesetz werden könnte. Keiner davon wurde aufgegriffen", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

Kritisch seien insbesondere die Streichung der Anzeigepflicht für geschossene Hunde und der Verzicht auf die Abschaffung des Jagdzwangs. Letztere war im ersten Entwurf noch enthalten gewesen.  "Der Haustierabschuss von Hunden soll weiter erhalten bleiben, was aufgrund der Verwechslungsgefahr eine Gefährdung für den einwandernden Wolf darstellt", so Sticht. Dass juristische Personen wie der BUND weiterhin gezwungen werden sollen, das „Hobby Jagd“ auf ihren eigenen Flächen durchführen zu lassen, bedeute einen Eingriff in das Eigentum und sei mit Zielen zum Schutze der biologischen Vielfalt nicht zu vereinbaren. Der BUND kündigt an, in den kommenden Monaten weiterhin für ökologische Inhalte des Jagdgesetzes zu streiten.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb