BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kohlekraftwerk Lünen: Fortsetzung der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

14. Juni 2016 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Lünen

Entscheidung über Trianel-Kohlemeiler rückt näher

Am kommenden Donnerstag wird die mündliche Verhandlung der Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz  Deutschland (BUND) gegen das Trianel-Steinkohlenkraftwerk Lünen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Nach den ersten beiden Verhandlungstagen am 11. und 12. Mai 2016 waren verschiedene entscheidungserhebliche Fragen ungeklärt geblieben. Das Gericht hatte daraufhin weitere Angaben und Berechnungen beim Landesumweltamt sowie der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG eingefordert. Auch der BUND hatte die Gelegenheit eingeräumt bekommen, zu den kurzfristig vor der Verhandlung von der Beklagten vorgelegten Berechnungen noch Stellung zu nehmen. Ferner hat das Gericht per Beweisbeschluss ein externes Gutachten eingeholt.

Im Kern geht es in dem Rechtsstreit um die zentrale Frage, wie sich die Stickstoff- und Schwefelimmissionen des Trianel-Steinkohlekraftwerks, gegebenenfalls auch in Kumulation mit den Einträgen anderer Kraftwerke und Betriebe (Tierhaltungsanlagen, etc.), auf die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete der ‚Cappenberger Wälder‘ und der Lippeaue auswirken. Da die hohe Vorbelastung der sensibel reagierenden Schutzgebiete bereits die zulässigen Werte überschreitet, hält der BUND die prognostizierte zusätzliche Belastung durch Trianel für rechtlich unzulässig. Unter anderem sind die von Trianel vorgelegten Berechnungen zu den so genannten Critical Loads für versauernde Schadstoffeinträge nach BUND-Darlegung methodisch und fachwissenschaftlich unhaltbar.

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