BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Koalitionsvertrag: Alle Braunkohle-Dörfer müssen bleiben / Windenergieblockade in NRW beenden

24. November 2021 | Braunkohle, Garzweiler, Klima & Energie, Klimawandel

Klare Botschaft: Auch Lützerath muss bleiben! [Foto: Dirk Jansen] Klare Botschaft: Auch Lützerath muss bleiben! [Foto: Dirk Jansen]

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in den Festlegungen zum Klimaschutz im heute bekannt gewordenen Vertrag über eine Ampelkoalition den klaren Auftrag an die Landesregierung, eine neue Braunkohle-Leitentscheidung zu verabschieden und ihre Blockadehaltung beim Ausbau der erneuerbaren Energien aufzugeben.

Der BUND begrüßt den erklärten Willen der potenziellen Koalitionäre, die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath zu erhalten und den Kohleausstieg zu beschleunigen. Auch der jetzt auf 2022 vorgezogene Überprüfungsschritt sei wichtig.

„Der Koalitionsvertrag ist die klare Botschaft an die NRW-Landesregierung, schnell eine neue Leitentscheidung zu beschließen, welche nicht nur den Erhalt aller bewohnten Siedlungen festschreibt, sondern auch Zwangsenteignungen zugunsten der Tagebaue ausschließt“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Zudem darf das Land NRW keine neuen bergrechtlichen Zulassungen zur Kohlegewinnung erteilen.“

Um auf einen mit dem Pariser 1,5 Grad-Ziel konformen Braunkohleausstiegspfad zu kommen, muss die Kohleförderung im Tagebau Garzweiler drastisch gegenüber den bisherigen Planungen reduziert werden. Eine energiepolitische Notwendigkeit zum dortigen Kohleabbau in dem bisher geplanten Umfang von bis zu 600 Millionen Tonnen existiert nicht. Das hatten mehrere Gutachten, unter anderem auch des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt. Damit aber müssen nicht nur die fünf Orte des geplanten 3. Umsiedlungsabschnitts erhalten werden, sondern auch Lützerath.

 „Dass die Ampelkoalition diesbezüglich die Verantwortung auf die Gerichte abschiebt, ist feige“, kritisiert der BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Ministerpräsident Hendrik Wüst ist jedenfalls gefordert, sich nicht länger hinter den Entscheidungen auf Bundesebene zu verstecken, sondern den Kohleausstieg bis 2030 ohne weitere soziale Verwerfungen sofort umzusetzen.“ Dazu gehöre auch, die laufenden Grundabtretungsbeschlüsse zugunsten der RWE Power AG aufzuheben. Betroffen von den Zwangsenteignungen ist neben dem letzten Landwirt von Lützerath auch der BUND mit seinem Grundstück im Vorfeld des Tagebaus Hambach.

Zudem sieht der BUND in dem Koalitionsvertrag den klaren Auftrag an die Landesregierung, die Blockade des naturverträglichen Ausbaus der Nutzung der Windenergie aufzugeben. Dazu gehöre die Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet zur Windenergienutzung, die Streichung der 1.000 Meter-Mindestabstands-Regelung zu Wohngebieten und die Öffnung der vom Klimawandel besonders betroffenen Fichtenäcker für den Bau von Windenergieanlagen. Gegen die restriktiven Festlegungen der CDU/FDP-Landesregierung in Sachen Windenergie ist zudem eine Normenkontrollbeschwerde des BUND anhängig.

Ansprechpartner: Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, T. 0211 / 30 200 522 oder 0172 / 29 29 733, dirk.jansen@bund.net

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