BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Klage gegen Müllverbrennungsanlage Iserlohn

08. August 2012 | Umweltgifte, Technischer Umweltschutz

Änderungsgenehmigung fördert Ökodumping / Öffentlichkeit soll außen vor bleiben

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wegen der Genehmigung einer wesentlichen Änderung des Müllheizkraftwerks Iserlohn Klage eingereicht. Die Anfechtungsklage richtet sich gegen den vom Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, zu Gunsten des Märkischen Kreises erteilte Genehmigung vom 2.7.2012. Die Klage erfolgte zunächst zur Fristwahrung; eine Begründung folgt nach. Gleichzeitig beantragte der BUND Akteneinsicht.

Nach BUND-Auffassung ergeben sich aus der wesentlichen Änderung der Betriebes in Bezug auf die Feuerraumbedingungen und die Abgastemperatur im SCR-Katalysator erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt. Deshalb wäre die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso zwingend notwendig gewesen, wie auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Trotz entsprechender Hinweise des BUND hielt die Beklagte an ihrer Position von der Entbehrlichkeit der UVP inkl. förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung fest und erteilte die Genehmigung.

Da die darin angeführten Gründe uns nicht überzeugen konnten, war die Klageerhebung geboten. Die Klagezulässigkeit ergibt aus dem Gesetz zur Transformation der Aarhus-Konvention, wonach der BUND als anerkannter Umweltverband berechtigt ist, eine Genehmigungsentscheidung zu Gunsten eines uvp-pflichtigen Vorhabens anzufechten.

Für den BUND ist eine Klage nur die ultima ratio, also das letzte Mittel. Hauptanliegen ist, dass die Genehmigungsbehörden die gesetzlichen Bestimmungen beachten. "Bei einer solch eklatanten Missachtung der unseres Erachtens klaren immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie im vorliegenden Fall, ist die Klage damit ein Akt von Notwehr", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND. 

"Klagen des BUND erfolgen stets nach reiflicher Überlegung und eingehender Prüfung der Aussichten. Das Instrument der Umweltklage setzen wir damit sehr bedacht und dosiert ein.  Im vorliegenden Fall halten wir das Vorgehen der Bezirksregierung für schlichtweg  rechtswidrig. Durch die Genehmigung ohne UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung ist zum einen ein deutlich höherer Ausstoß gesundheitsschädlicher Schadstoffe zu besorgen, zum anderen wurde die betroffene Bevölkerung durch das Unterlassen einer Öffentlichkeitsbeteiligung der Möglichkeit beraubt, sich mit ihren Bedenken in das Verfahren einzubringen. In Zeiten, in denen alle Welt die fehlende Akzeptanz industrieller Vorhaben beklagt und mehr Transparenz in Genehmigungsverfahren gefordert wird, ist dies ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte."

Der BUND ist sehr optimistisch, den Genehmigungsbescheid kippen zu können.

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