BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Jagdzwang endlich beendet

27. Juni 2012 | Jagd

BUND begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute das Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Wiesengrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

Die Jäger dürfen nun nicht mehr auf fremden Grundstücken gegen den Willen der jeweiligen Grundeigentümer die Jagd ausüben, d.h. Tiere töten. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. In Nordrhein-Westfalen steht in dieser Legislaturperiode ohnehin eine Reform des Landesjagdgesetzes an.

„Das ist ein Feiertag für die Grundrechte und für den Naturschutz“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Holger Sticht. „Wir sind in unserer Forderung bestätigt worden, den unsäglichen Jagdzwang endlich zu beenden“.

Der BUND NRW hatte in seinem im April vorgelegten „13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz“ den Paradigmenwechsel bei der Jagd und unter anderem die Abschaffung des Jagdzwangs gefordert.

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