BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Illegaler Abschuss geschützter Nonnengänse: BUND stellt Strafanzeige gegen Jäger

15. August 2013 | Jagd

Umweltverband fordert generelles Verbot der Vogeljagd

Nach dem Abschuss von mindestens fünf Exemplaren der geschützten Weißwangengans im BUND-Schutzgebiet ‚Welter Bach‘ bei Dülmen (Kreis Coesfeld) hat der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)  jetzt Strafanzeige gegen den Jagdpächter und seine Jagdgäste gestellt. Diese waren durch Zeugen vor Ort bei der Ausübung der Straftaten beobachtet worden. Die Weißwangengans genießt in Nordrhein-Westfalen ganzjährige Schonzeit.

Das Naturschutzgebiet „Bachauenkomplex am Welter Bach“ befindet sich teilweise im Eigentum des BUND und wird durch BUND-Mitglieder betreut. Das Gebiet bietet einer von nur drei landesweit vorkommenden Weißwangengans-Kolonien Lebensraum. Die Weißwangengans (Branta leucopsis), auch Nonnengans genannt, besitzt aufgrund ihrer Seltenheit in NRW keine Jagdzeit und ist damit ganzjährig geschont. Ein Teil der Weißwangengänse führte zudem noch Jungtiere. Somit liegen Verstöße gegen das Bundesjagdgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz vor. Zeugen hatten die Straftaten am 25. Juli beobachtet und unmittelbar die Polizei informiert, die daraufhin Ermittlungen eingeleitet hat.

 „Hier waren keine schwarzen Schafe am Werk, Verstöße gegen Jagd-, Tier- und Naturschutzgesetz durch Jäger sind in Nordrhein-Westfalen leider an der Tagesordnung“, sagte der BUND-Vorsitzende Holger Sticht. Meistens würden diese Verstöße jedoch im Verborgenen stattfinden und seien schwierig zu ahnden, da Jäger in Nordrhein-Westfalen keiner effektiven öffentlichen Kontrolle unterlägen.

In 2014 wird das Landesjagdgesetz in NRW novelliert werden. Der BUND fordert im Zuge dessen, sämtliche Vogelarten von der Liste der jagdbaren Arten zu streichen. „Es gibt keinen vernünftigen Grund für die Tötung von Gänsen und anderen Vogelarten“, sagte Sticht. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz sind das Leben und Wohlbefinden des Tiers als Mitgeschöpf zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Nach Ansicht des BUND ist niemand in NRW von der Jagd auf Vögel wirtschaftlich abhängig, noch spielten diese eine nennenswerte Rolle bei der Ernährung. Zudem würde durch ein vollständiges Vogeljagdverbot verhindert werden können, dass geschützte Vogelarten durch Schrotstreuung oder Verwechslung verletzt oder getötet werden. „Daher ist es zwingend erforderlich, die Jagd auf alle Vogelarten zu beenden“, so Sticht.

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