BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundesweite Kritik am Skandalkraftwerk Datteln 4

10. Oktober 2011 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

Einwendungsfrist gegen Regionalplanänderung endet am 31. Oktober

Datteln/Düsseldorf/Berlin. Anlässlich der heutigen Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalrats Ruhr bestärkt ein breites deutsches Bündnis seine Kritik an dem skandalösen Vorgehen der regionalen Planungsbehörde im Fall des rechtswidrigen E.on-Kohlekraftwerksbau Datteln 4. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im Jahr 2009 den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk wegen gravierender Planungsfehler für unwirksam erklärt. Aufgrund der Klagen des BUND und von Anwohnern wurde der Weiterbau des E.on-Projekts weitgehend gestoppt. Mit dem derzeit laufenden Regionalplan-Änderungsverfahren soll eine der zentralen planungsrechtlichen Hürden für den Weiterbau des Kohlekraftwerks aus dem Weg geräumt werden.

 

„Die Regionalplanänderung dient einzig und allein dazu, den höchstrichterlich verworfenen Kraftwerksstandort des E.on-Kohleblocks in Datteln mithilfe juristischer Winkelzüge nachträglich zu legalisieren. Das Vorhaben ist zum Scheitern verurteilt, da damit gegen zwingende Vorgaben der Landesplanung verstoßen wird", so Jürgen Quentin, Rechtsexperte der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „E.on hat gegenüber dem Regionalverband Ruhr keinen Anspruch auf eine kraftwerkskonforme Änderung des Regionalplans. Zudem trägt der Energiekonzern das alleinige unternehmerische Risiko für den Schwarzbau.“ Die Regionalpolitiker sollten endlich die Entscheidung der Gerichte akzeptieren, statt sich ohne rechtliche Notwendigkeit den Partikularinteressen des Energieriesen E.on zu beugen, fordert Quentin.

 

Das Oberverwaltungsgericht NRW rügte in seinem Urteil von 2009 u.a., dass bei den Planungen zu Datteln 4 Vorgaben zu Klima- und Energieeffizienz nicht eingehalten worden sind. Auch wurde der Schutz der benachbarten Anwohner eklatant missachtet. Obwohl bei solchen Großprojekten ein Mindestabstand von 1500 Meter zur nächsten Wohnbebauung in einem Abstandserlass vorgeschrieben ist, steht Datteln 4 mit seinem gigantischen Kühlturm keine 400 Meter von der nächsten Siedlung entfernt.

 

Für die betroffenen Anwohner ist das Vorgehen des Regionalverbands Ruhr ein Schlag ins Gesicht. „Mit der Regionalplan-Änderung machen sich die verantwortlichen Regionalpolitiker zum Erfüllungsgehilfen von E.on. Nicht der Schutz der Bürger, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Energiekonzerns bestimmen ihr Handeln. Wir einfachen Bürger müssen uns an Gesetze halten. Dies muss auch für einen Energiekonzern wie E.on gelten.“ fordert Rainer Köster von der Interessensgemeinschaft Meistersiedlung aus Datteln.

 

„Das Vorhaben des Regionalverbands Ruhr, im Nachhinein den rechtswidrigen E.on-Kohlekraftwerksbau auf Kosten der betroffenen Bevölkerung und des Klimaschutzes zu legalisieren, ist ein politischer Skandal“, betont Daniela Setton, Energieexpertin der klima-allianz deutschland. Besonders enttäuschend sei es, dass die Grünen, die gegen Datteln 4 im letzten Jahr Wahlkampf gemacht haben, das Verfahren zur Regionalplanänderung mit fadenscheinigen Argumenten mittragen. „Wir rufen dazu auf, sich bundesweit gegen die politische Willkür des Regionalverbands Ruhr zur Wehr zu setzen und sich noch bis Ende Oktober mit einem Einwand an dem laufenden Regionalplan-Änderungsverfahren zu beteiligen“, so Setton.

 

„Der rechtswidrige E.on-Kohlekraftwerksbau ist nicht nur klimapolitisch unverantwortlich, sondern auch energiepolitisch unnötig.“ betont Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND-Landesverbandes NRW. „Jedes Jahr würde Datteln 4 das Klima mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 8 Millionen Tonnen belasten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Fernwärme ist jedoch auch ohne das Kohlekraftwerk und selbst nach Stilllegung der Altkraftwerksblöcke Datteln 1-3 und Shamrock gewährleistet. Auch zur Sicherung der Bahnstromversorgung ist Datteln 4 überflüssig. Das belegt eine im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW vorgelegte Studie.“

 

Bis zum 31. Oktober gibt es noch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Regionalplan-Änderung gegen Datteln 4 und das skandalöse Vorgehen der verantwortlichen Regionalpolitiker auszusprechen. Für alle diejenigen, die sich beteiligen wollen, wird auf der Website www.nein-zu-datteln4.de eine Hilfestellung angeboten. Es stehen sowohl der Einwendungsgenerator zur Erstellung individueller Einwendungen als auch die Einwendungs-Sammellisten als Download bereit.

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