BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau Garzweiler II

13. Dezember 2013 | Kohle, Braunkohle, Klima & Energie, Garzweiler

Braunkohlentagebau oder Grundrechte / Neue Vorgaben für mehr Bürgerrechte?

Am kommenden Dienstag (17.12.2013, 10.00 Uhr) verkündet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit von Genehmigungs- und Gerichtsentscheidungen zugunsten des Tagebaus Garzweiler II. Es geht um zwei unterschiedliche Verfassungsbeschwerden des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und eines Privatklägers aus Erkelenz-Immerath. Grundlage der Entscheidung ist die mündliche Verhandlung vom 4. Juni 2013. In den bundesweit mit Spannung erwarteten Urteilen geht es um die Schutzwirkungen des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) - und damit das „Recht zu bleiben“ - im Zusammenhang mit großflächigen Tagebauvorhaben sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG).

„Damit steht erstmals die Frage, ob Bergrecht den Grundrechten vorgeht, auf dem Prüfstand des höchsten Gerichts“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Nach einem 13 Jahre langen Klageweg durch alle Instanzen erwarten wir nun eine Grundsatzentscheidung, deren Bedeutung über die des Vorhabens Garzweiler II hinausgehen dürfte. Wir hoffen, dass sämtliche Bergbaubetroffenen im Rheinland, in Mitteldeutschland und in der Lausitz aus der Entscheidung mehr Rechte gegenüber den Bergbehörden und Energiekonzernen erhalten.“

Der BUND begleitet den Braunkohlentagebau Garzweiler II seit nunmehr 30 Jahren. Erstmals klagen konnte der Umweltverband im Jahr 2000. Die am 1. Dezember 2000 eingereichte Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II wurde am 7. Juni 2005 vom Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz abgewiesen. Daraufhin legte der BUND am 9. Juli 2005 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Zwangsenteignung seiner Obstwiese im Tagebau Garzweiler ein. Diese erste Grundabtretungsklage im Rheinland wurde am 20. Oktober 2008 in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Am 5.Dezember 2008 folgte dann die Verfassungsbeschwerde des BUND gegen diese Entscheidung.

Auch Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der sowohl den BUND als auch den Privatkläger vor Gericht vertritt, sieht der Urteilsverkündung mit großer Spannung entgegen: „In der am 4. Juni zur Vorbereitung des Urteils durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde deutlich, wie ernst das Bundesverfassungsgericht die im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau Garzweiler erhobenen Verfassungsbeschwerden nimmt. Eine Klärung, ob bzw. unter welchen verfassungsrechtliche Voraussetzungen bei der Durchführung von Braunkohlentagebauen in Grundrechte der Menschen eingegriffen werden darf, ist für tausende bergbaubetroffene Menschen in Deutschland von immenser Bedeutung.“

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung der Landesregierung zur Umsiedlung weiterer Ortschaften im Braunkohlentagebau Garzweiler kommt den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine große politische Bedeutung zu. „Die weitere Umsiedlungsplanung wurde vom Braunkohlenausschuss und der Landesregierung unter Verweis auf die Urteile vorerst auf Eis gelegt“, sagte BUND-Braunkohlenexpertin Dorothea Schubert. Braunkohle sei ein Auslaufmodell und es sei unverantwortlich, weitere Menschen für diesen antiquierten und umweltschädlichen Energieträger gegen ihren Willen umzusiedeln. „Wir erwarten, dass die veralteten energiepolitischen Grundannahmen einer klimaschutz- und zukunftsorientierten Energiepolitik angepasst und die Abbaugrenzen zurückgenommen werden.“

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