BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND zur Jagdgesetznovelle: „Grundloses Töten beenden“

04. Dezember 2014 | Jagd

Erste Landtagssitzung zum neuen Jagdgesetz / Anspruch eines „Ökologischen Jagdgesetzes“ wird verfehlt

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert anlässlich der 1. Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes am morgigen Freitag an die Landtagsmitglieder, für eine tier- und naturschutzkonforme Gesetzesnovelle einzutreten.

"Von dem ökologischen Jagdgesetz, das uns die Landesregierung mit ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte, ist leider wenig zu erkennen", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Zwar stelle der jetzige Gesetzesentwurf einen Fortschritt gegenüber den bestehenden Regelungen dar, es seien der Jagdlobby aber sachlich nicht haltbare Zugeständnisse gemacht worden, die einen grundlegenden ökologischen Ansatz nicht erkennen ließen.

"Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, weiterhin Iltisse, Krähen, Dachse oder Gänse zu schießen. Folglich ist der Gesetzentwurf nicht nur inkompatibel mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, sondern auch mit dem Tierschutzgesetz", sagte Sticht.

Paragraf 1 Tierschutzgesetz schreibt den Nachweis eines vernünftigen Grundes für das Töten eines Tieres vor. Ein solcher Grund kann darin bestehen, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Tiere erfolgt. Von dem im Entwurf vorgesehenen 27 jagdbaren Arten sei dies allerdings bei 20 nicht der Fall.

 "Der Landtag hat die historische Chance, das Image des in Verruf geratenen Hobbys ‚Jagd‘ wieder aufzupolieren. Dafür müssen aber noch die Tierarten aus dem Jagdrecht entlassen werden, die nur aus Spaß an der Freud getötet werden", so BUND-Chef Sticht.  

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