- Vorhaben auf der „grünen Wiese“ unzulässig
- fehlende Verkehrsanbindung
- unzulässig hohe Lärm- und Schadstoffbelastung
Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht juristisch gegen das geplante Industriegebiet „newPark“ in Datteln vor. Der Umweltverband legt heute beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Datteln für den ersten Bauabschnitt des Vorhabens ein. Mit diesem Bebauungsplan soll der Weg geebnet werden, um auf zunächst 120 Hektar Freifläche der ehemaligen Rieselfelder Gewerbe und Industrie anzusiedeln.
Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND: „Das Vorhaben auf der grünen Wiese und Äckern ist angesichts der Klimakrise und des Artensterbens vollkommen unzeitgemäß. Die Konzeption stammt buchstäblich aus dem letzten Jahrhundert. Der geplante Industriepark befindet sich fernab jeder Infrastruktur, besitzt keine Verkehrsanbindung und liegt unmittelbar benachbart zum Naturschutzgebiet Lippeaue, das bereits durch Schadstoffeinträge überlastet ist. Eine solche Planung provoziert geradezu eine juristische Überprüfung.“
Der BUND sieht auch keinerlei Bedarf für den „newPark“. Die Stadt Datteln sei mit über 100 Hektar freier oder freiwerdender Gewerbe- und Industriefläche bereits überversorgt. Insbesondere die Flächen der alten Zeche und der Steinkohlekraftwerksstandorte Datteln 1-4 böten sich zur gewerblich-industriellen Nutzung an. Auch sei die Verkehrsbelastung in Datteln und Waltrop bereits heute nicht mehr tragbar und würde durch den „newPark“ weiter verschlimmert. Die Umweltschützer prognostizieren zudem zusätzliche großräumige und unnötige Pendlerströme, da die von den Industrieplanern erhofften Arbeitsplätze von Menschen vor Ort gar nicht besetzt werden könnten. „Es ist ein großes Versäumnis der Stadt Datteln, dass angesichts dieser Gemengelage bisher nie Alternativplanungen für die Fläche entwickelt wurden“, kritisiert Krämerkämper.
Der BUND konstatiert dem Bebauungsplan zahlreiche Rechtsverstöße. So verstoße er unter anderem gegen den Landesentwicklungsplan und die allgemeinen Raumordnungsziele und –grundsätze. Die Fläche sei eigentlich für besondere flächenintensive Großvorhaben reserviert, solle jetzt aber sehr kleinteilig entwickelt werden. Die unmittelbar benachbarten und durch die europäische FFH-Richtlinie geschützten Gebiete wie die Lippeaue würden durch Schadstoffe unzulässig hoch belastet. Zudem fehle es an einer Erschließung der Fläche und die vorhandenen Verkehrssysteme seien nicht in der Lage, die Zusatzverkehre aufzunehmen.