BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND: Pelztierhaltung in Gütersloh sofort beenden

17. Juli 2012

Kreis sendet falsches Signal: Rechtsverstöße dürfen sich nicht finanziell lohnen!

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Vergleichsvereinbarung, die der Kreis Gütersloh kürzlich mit einer Pelztierfarm im Ortsteil Spexard geschlossen hat, als „skandalös und rückwärtsgewandt“. Der Vereinbarung zu Folge darf der Betreiber entgegen geltendem Recht noch in diesem und im nächsten Jahr Nerze halten, obwohl dieses gegen Tierschutzrecht verstößt.  Der BUND wirft dem Kreis ein fragwürdiges Einknicken vor dem Betreiber vor. „Die Tiere sind zu schützen, nicht die Betreiber der Nerzfabriken“, so Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND NRW. Es sei gesetzliche Aufgabe des Kreises, als Aufsichtsbehörde geltendes Recht durchzusetzen.

Nach der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006 habe der Betrieb bis Ende 2011 eine 5 Jahre lange Übergangsfrist Zeit gehabt, die Ställe dem geltenden Recht entsprechend auszugestalten. Wer diese Frist auf Kosten des Tierschutzes untätig verstreichen lasse zeige, welch geringen Stellenwert er dem Tierwohl beimesse. Der BUND fordert daher, ab sofort keine Tiere mehr in den Stall aufzunehmen und die Pelztierhaltung unverzüglich zu beenden.

Keinesfalls dürfe der Betrieb in Folge des mit dem Kreis geschlossenen Vergleichs für sein Verhalten auch noch finanziell belohnt werden, in dem er unterm Strich zwei weitere Jahre lang Gewinne aus tierschutzwidriger Haltung einstreichen kann, so Bilke. Der Landrat sende so das fatale Signal aus, dass Rechtsverstöße, die er selber als solche einordnet, im Kreisgebiet „verhandelbar“ seien und sich wirtschaftlich rechnen können. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen Verstoß gegen § 33 Abs. 5 Nr. 1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die für Nerze ein Grundfläche von mindestens 3m2 vorsieht.

Ebenfalls verwundern den BUND Ausführungen des Kreises, wonach der Betrieb nach Schließung nicht ins benachbarte Ausland ziehe. „Der Vergleich enthält eine solche Regelung nicht“.

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