BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND fordert Abriss-Verbot für Tagebaudörfer

31. Oktober 2021 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Energiewende, Garzweiler, Klima & Energie, Klimawandel

Einstimmiger Beschluss der Landesdelegiertenversammlung

Die 1,5 Grad-Grenze verläuft vor Lützerath. [Foto: Dirk Jansen] Die 1,5 Grad-Grenze verläuft vor Lützerath. [Foto: Dirk Jansen]

Die Landesdelegiertenversammlung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert ein sofortiges Abriss-Moratorium für die vom Braunkohlentagebau Garzweiler bedrohten Dörfer. Die 80 Delegierten verabschiedeten heute einstimmig eine Resolution, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, mit der RWE Power AG eine Vereinbarung zu treffen, weitere Zerstörungen zunächst solange auszusetzen, bis die neue Bundesregierung einen neuen Klimaschutzplan beschlossen hat, der im Einklang mit dem 1,5 Grad-Limit steht. In einer neuen Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik müsse dann ein endgültiges Abriss-Verbot verankert werden. Von einer neuen Bundesregierung erwartet der BUND die sofortige Überarbeitung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes („Kohleausstiegsgesetz“). Darin müsse ein verbindlicher Kohleausstieg bis spätestens  2030 verankert werden. Ferner sei die „Lex Garzweiler“ (§ 48 Abs. 2 KVBG) ersatzlos zu streichen. Mit diesem Paragrafen wurde wider der Faktenlage die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Tagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von 2016 festgestellt.


Resolution: „Die 1,5 Grad-Grenze ist nicht verhandelbar. Kein Dorf darf mehr für die Braunkohle zerstört werden. Für ein sofortiges Abriss-Moratorium.“

Während der NRW-Landtag einen neuen Ministerpräsidenten gewählt hat und in Berlin die Verhandlungen über eine mögliche Ampel-Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP laufen, setzt der Kohlekonzern RWE im Braunkohlentagebau Garzweiler sein zerstörerisches Werk fort. In den nächsten Tagen und Wochen wird eine weitere Eskalationsstufe erwartet: Das Dorf Lützerath soll vollständig abgerissen und die letzten Einwohner*innen sollen zwangsenteignet werden.

Kommt es dazu, drohen die von Bund und Land beschlossenen Klimaschutzziele unerreichbar zu werden. Denn RWE will im Tagebau Garzweiler bis 2038 noch etwa 600 Millionen Tonnen Braunkohle fördern. Dafür sollen nach Lützerath noch fünf weitere Dörfer gegen den Willen ihrer Bewohner*innen verwüstet werden. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung dürften aber in den zwei Tagebauen Garzweiler und Hambach nur noch insgesamt etwa 200 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert und verstromt werden, um das aus Klimasicht zulässige CO2-Restbudget nicht zu überschreiten. Damit ist klar: Die 1,5 Grad-Grenze verläuft vor den Dörfern Lützerath und Keyenberg.

Die Landesregierung hat sich in ihrer Leitentscheidung von 2021 zum Pariser 1,5-Grad-Limit bekannt. Auch SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in ihren Wahlprogrammen und in ihrem gemeinsamen Sondierungspapier bekräftigt, dieses Ziel erreichen zu wollen. Die Politik hat es in der Hand, dass dieses Ziel noch erreichbar bleibt und Deutschland damit seine Verpflichtung zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele erfüllen kann.

Die Landesdelegiertenversammlung des BUND NRW fordert deshalb:

  • Die NRW-Landesregierung muss ein sofortiges Abriss-Moratorium für die Räumung und Zerstörung von Lützerath vereinbaren. Das Moratorium muss mindestens solange gelten, bis die neue Bundesregierung einen neuen Klimaschutzplan beschlossen hat, der im Einklang mit dem 1,5 Grad-Limit steht.
  • Zum angekündigten Klimaschutz-Sofortprogramm einer möglichen neuen Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP muss die sofortige Überarbeitung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes („Kohleausstiegsgesetz“) gehören. Darin ist ein verbindlicher Kohleausstieg bis spätestens  2030 zu verankern. Ferner ist die „Lex Garzweiler“ (§ 48 Abs. 2 KVBG) ersatzlos zu streichen. Mit diesem Paragrafen wurde wider der Faktenlage die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Tagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von 2016 festgestellt.
  • Von der Landesregierung erwarten wir eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik, die den Erfordernissen des Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 und dem erwarteten Bundes-Klimaschutzgesetz vollumfänglich Rechnung trägt. Darin muss auch ein endgültiges Abriss-Verbot für die Dörfer im Braunkohlenplangebiet verankert werden.

Düsseldorf, 31. Oktober 2021

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