BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bürger*innen-Beteiligung als Störfaktor? Landesregierung will Beteiligungsrechte kürzen

11. Januar 2021 | Braunkohle, Landesplanung, Energiewende

Auch Braunkohlenrevier betroffen

Erörterungstermine sind ein wichtiges Element der Bürger*innenbeteiligung. [Foto: Dirk Jansen] Erörterungstermine sind ein wichtiges Element der Bürger*innenbeteiligung. [Foto: Dirk Jansen]

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Pläne der Landesregierung, mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes die Beteiligungsrechte für Bürger*innen und Verbände zu beschneiden. Im Vorfeld der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu der Gesetzesnovelle am 13. Januar bemängelt der Umweltverband insbesondere die Verkürzung von Beteiligungsfristen und den Wegfall von Erörterungsterminen zu Einsprüchen der Bevölkerung. Die Bürger*innen im Braunkohlenrevier sind davon besonders betroffen.

„Die kritische Öffentlichkeit wird offenbar nur noch als Störfaktor betrachtet“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Eine ausreichende Prüfung der Umweltbelange ist damit nicht gewährleistet. Das trägt nicht zur Akzeptanz bei - im Gegenteil.“

Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes und andere Vorschriften sollen beispielsweise bei der Aufstellung von Regional- oder Braunkohlenplänen die Beteiligungsfristen von zwei auf einen Monat halbiert werden. Die Durchführung eines Erörterungstermins zur Diskussion der Einwendungen von Bürger*innen und Umweltverbänden und zum Ausgleich der Meinungen soll zukünftig nicht mehr obligatorisch sein oder ganz wegfallen.

Vor allem auch bei der Braunkohlenplanung setze die Landesregierung ihren Kurs zur Kappung der Beteiligungsrechte fort. „Jahrelang hat die Landesregierung den Kohleausstieg verzögert. Soll jetzt mit der eigenen Untätigkeit begründet werden, warum der Bürgerschaft Mitsprachmöglichkeiten genommen werden?“, fragt BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Wenn in komplexen Planverfahren wie bei der Aufstellung und Änderung von Braunkohlenplänen das Gehör von Umweltverbänden und Betroffenen beschränkt wird, sorgt das unnötig für neue Konfrontationen.“ Auch die vorgesehene Möglichkeit zur Zulassung von Abweichungen der bergrechtlichen Betriebspläne von den Festlegungen des Braunkohlenplans öffne Tür und Tor für Konzernwillkür.

Ferner plant die Landesregierung die Einführung einer so genannte Experimentierklausel. „Damit droht das Braunkohlenrevier ein Stück zum rechtsfreien Raum zu werden“, so Jansen.  Die Experimentierklausel sieht für Vorhaben, die vorgeblich dem Klimaschutz oder Strukturwandel dienen, vereinfachte Anzeigeverfahren, Zielabweichungsverfahren, Anpassungsverfahren und Abweichungsverfahren für Braunkohlepläne per Rechtsverordnung vor. Der BUND sieht darin einen „Angriff auf bisherige Umweltstandards“.  Mögliche Umweltkonflikte und Flächennutzungskonkurrenzen könnten nicht durch die Kürzung oder den Wegfall von Verfahrensschritten gelöst werden, die zur Konfliktminimierung und -klärung dienen.

Der BUND sieht die Landesregierung in einer für den Klimaschutz verhängnisvollen Ideologie gefangen. Einerseits würde der Ausbau der Windenergienutzung wegen vorgeblicher Akzeptanzprobleme über willkürliche Abstandsregelungen ausgebremst. Andererseits würden für potenziell klima- und ressourcenfeindliche Wirtschaftsformen im Braunkohlenrevier die Genehmigungshürden gesenkt. Das passe nicht zusammen.

Hinweis: Die Sachverständigenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags beginnt am 13. Januar um 09:30 Uhr (Plenarsaal). Der BUND wird durch Geschäftsleiter Dirk Jansen vertreten.

BUND-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

 

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