BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohlentagebau Garzweiler: Bergrechtliche Zulassung in der Kritik

09. Dezember 2022 | Braunkohle, Garzweiler, Klima & Energie, Kohle

Weitere Proteste vorprogrammiert

Die schwarz-grüne Landesregierung will den Tagebau Garzweiler nach Westen erweitern. [Foto: Dirk Jansen] Die schwarz-grüne Landesregierung will den Tagebau Garzweiler nach Westen erweitern. [Foto: Dirk Jansen]

Auf heftige Kritik des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stößt die gestern von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler von 2023 bis 2025. Damit werde der RWE Power AG der Weg frei gemacht für die Förderung und Verbrennung von weiteren 90 Millionen Tonnen Braunkohle. Das Land NRW verbaue sich damit die Chance, auf einen mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatiblen Pfad einzuschwenken.

„Es ist absurd, dass die Landesbehörde im Zulassungsbescheid konstatiert, aus dem Klimaschutz würden sich keine überwiegenden öffentlichen Belange ergeben, die eine Versagung oder Beschränkung des Vorhabens erfordern“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Deutlicher kann die klimaschutzpolitische Ignoranz nicht zum Ausdruck gebracht werden. Es ist verstörend, dass diese bergrechtliche Zulassung ausgerechnet von einer grünen Wirtschaftsministerin verantwortet wird, die noch 2021 gemeinsam mit uns vor Ort für den Tagebaustopp demonstriert hat.“

Die im Bescheid vertretene Auffassung, wonach sich weder aus dem Übereinkommen von Paris noch aus dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Verpflichtungen ergeben würden, die Verstromung der Braunkohle zu mindern, hält der BUND für mehr als fragwürdig.  Enttäuscht ist der Umweltverband auch über den Umstand, dass Wirtschaftsministerin Neubaur sich auf vermeintlich fehlende gesetzliche Verpflichtungen zurückzieht, anstelle ihre bestehenden Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz zu nutzen. Hierfür hätte sie die Zulassung räumlich und zeitlich eingrenzen können. Selbst angesichts der aktuellen energiepolitischen Notlage wäre es nicht notwendig gewesen, den Hauptbetriebsplan im beantragten Umfang zu genehmigen. „Nach den geltenden berg- und klimaschutzrechtlichen Regelungen wäre auch eine beschränkende Entscheidung rechtlich zulässig gewesen“, bestätigt der den BUND NRW beratende Rechtsanwalt Dirk Teßmer. 

Dass dem Tagebau Garzweiler angesichts der fortschreitenden Klimakrise auch noch behördlicherseits die „Gemeinwohldienlichkeit“ attestiert wird, ist nach BUND-Auffassung schwer vermittelbar. „Ein Beitrag zur Befriedung der Region leistet die Landesregierung mit diesem Blanko-Scheck für RWE jedenfalls nicht“, so Jansen. „Die Klimabewegung wird sich weiterhin vehement und friedlich gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler stemmen.“ Angesichts der sich für Mitte Januar abzeichnenden Räumung der Siedlung Lützerath kündigte der BUND weitere Proteste an.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/braunkohle

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