BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Blässhuhnjagd verstößt gegen Tierschutzgesetz

10. September 2014 | Jagd

Beginn der Jagdzeit für Blässhühner / BUND fordert umfassende Jagdrechtsreform

Anlässlich des Beginns der Jagdzeit auf Blässhühner am 11. September weist der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die Unsinnigkeit der Jagd in Nordrhein-Westfalen hin. „Niemand isst Blässhühner, Jäger töten sie ausschließlich aus Spaß am Töten“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Da sie aufgrund ihres tranigen Geschmacks ungenießbar sind, findet keine Verwertung der Wasservögel statt - sie werden ganz einfach weggeworfen oder verletzt ihrem Schicksal überlassen.

Laut offizieller Jagdstatistik – die sich ausschließlich auf Angaben der Jäger selbst beruft -  waren allein im Jagdjahr 2012/13 in NRW etwa 2.400 Blässhühner durch Jäger geschossen worden. Und dies obwohl Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes vorschreibt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Blässhuhn steht beispielhaft für etwa 93 % der 1,3 Mio. Tiere, die durch Jäger jährlich in NRW getötet und nicht sinnvoll verwertet werden.

„Es ist mehr als überfällig, ein in seinen Grundzügen seit 1934 kaum geändertes Jagdrecht endlich an Wissensstand und Rechtslage des 21. Jahrhunderts anzupassen“, sagte Sticht. Das jetzt vom Landesjagdverband veröffentlichte Positionspapier wertet der BUND-Chef als „rein ideologisch motiviertes Festhalten am Status quo“. Die organisierte Jägerschaft lasse jeglichen Reformwillen vermissen.

Der BUND hat sich mit den anderen Tier- und Naturschutzvereinen Nordrhein-Westfalens zusammengeschlossen, um im Rahmen der aktuell geplanten Landesjagdgesetznovelle für eine umfassende Reform des Jagdrechts einzutreten. Zu den Forderungen gehört u.a., die Jagd auf nicht sinnvoll zu verwertende Tierarten zu verbieten.


Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb