BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

B 474n-Klage: BUND mit Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

29. April 2013 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Langjähriger Rechtsstreit geht in die nächste Runde / „Grob rechtsfehlerhaftes Urteil“

Der langjährige Rechtsstreit um den geplanten Neubau der Bundesstraße B 474n, Teilabschnitt Datteln, geht in die nächste Runde. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 18. Januar 2013 eingelegt. Der BUND begründet seine Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zahlreichen Verfahrensmängeln.

„Das Urteil des OVG ist unseres Erachtens grob rechtsfehlerhaft“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. „Die tendenziell sehr straßenbaufreundliche Rechtsprechung der Gerichte können wir nicht kampflos hinnehmen, zumal wir überzeugende Argumente gegen den Bau der B 474n vorgebracht haben.“

Der BUND bemängelt insbesondere, dass das Oberverwaltungsgericht trotz mehrfacher nachträglicher Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses und erst auf Anregung des BUND nachgeschobener Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung die entscheidungserheblichen Fragen des FFH-Gebietsschutzes als „präkludiert“ ausgeschlossen hat. Die vom BUND  fristgerecht vorgetragenen drohenden Belastungen des europäischen Natura-2000-Gebietes ‚Lippeaue‘ seien damit bewusst ausgeklammert worden. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass einige Gerichte die Präklusion zur schnellen Klageabweisung missbrauchen“, konstatiert Krämerkämper. „Das wird derzeit auch von der EU-Kommission bemängelt.“

Darüber hinaus kritisiert der BUND die der Planung zugrunde liegende „offenkundig falsche Verkehrsprognose“ sowie die „unzulässige Salamitaktik unter Missachtung der Verkehrszusatzbelastung des geplanten zweiten Straßenabschnitts bei Waltrop“.  Für Thomas Krämerkämper macht sich das Gericht damit besonders angreifbar: „Seit bald 20 Jahren prognostizieren die Straßenplaner eine deutliche Verkehrszunahme, während in der Realität eine deutliche Abnahme gemessen wird.“ Mit der falschen, viel zu hohen Verkehrsprognose für den Fall eines Nichtbaues der B474n Datteln kämen die Verkehrsplaner zu dem absurden Ergebnis, dass der Bau der Straße keine weitere Zusatzbelastung darstellen würde. Für den BUND ist ein Skandal, dass Verwaltungsgerichte die über Jahrzehnte durch die Realität widerlegten „Märchenzahlen der Straßenplaner“ immer noch Glauben schenken. Das „Desinteresse des Senats an Fakten“ sei mehr als fragwürdig.

In der mehr als 70-seitigen Beschwerdeschrift führt der BUND zudem auf, dass nachgewiesene massive Verstöße gegen den Artenschutz vom Oberverwaltungsgericht ebenfalls missachtet worden sind. Beim Artenschutz ignoriere der Senat sogar die von den Straßenplanern schriftlich selbst zugegebenen Verstöße. Auch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Waldgebiet „Die Deipe“ sowie die vorgezogenen Ersatzmaßnahmen seien offenkundig unwirksam. Eine objektive Kontrolle durch das Gericht habe nicht ansatzweise stattgefunden.

„Dass das Gericht zudem die selbst vom Vorhabensträger im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschlagene wesentlich kürzere und naturverträglichere Alternativtrasse ausgeklammert hat, passt in das Gesamtbild einer unzureichenden Auseinandersetzung des Gerichts mit der verfehlten Planung“, resümiert Thomas Krämerkämper.

Über die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

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