BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

B 474n: BUND-Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht

07. Januar 2014 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

OVG-Urteil aufgehoben / Langjähriger Rechtsstreit geht in weitere Runde / Artenschutz auf dem Prüfstand

Das Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln) geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 2013 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OVG zurück verwiesen. Damit hat sich der BUND mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil durchgesetzt.

"Wir freuen uns über die klare Entscheidung und die direkte Aufhebung des OVG-Urteils“, sagte Thomas Krämerkämper, Vorstandsmitglied des BUND in Nordrhein-Westfalen. „Für die nächste Runde erwarten wir eine offene und faire Verhandlung und eine ernsthafte Berücksichtigung des Naturschutzes.“

Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass das Recht des BUND auf rechtliches Gehör verletzt worden sei, weil der ausführliche Vortrag des Umweltverbandes zu den artenschutzrechtlichen Verboten der Tötung geschützter Arten und des Verbots der Zerstörung von Lebens- und Ruhestätten vom Gericht weder hinreichend zu Kenntnis genommen noch gewürdigt worden waren. Dabei geht es insbesondere um den Schutz von Vogelarten.  In seinem Urteil vom 18. Januar 2013 hatte der 11. Senat sogar die von den Straßenplanern schriftlich selbst zugegebenen artenschutzrechtlichen Verstöße ignoriert. Auch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Waldgebiet „Die Deipe“ waren nicht sachgemäß geprüft worden.

BUND-Vorstand Thomas Krämerkämper zeigt sich gespannt,  wie sich das Oberverwaltungsgericht für die neue Verhandlungsrunde aufstellen wird. „Bei vollständiger Berücksichtigung unserer fundierten Argumente müsste die verfehlte Straßenplanung endlich beerdigt werden.“

Die B 474 n sollte ursprünglich die Bundesautobahn A2 im Süden mit der Bundesautobahn A 43 verbinden und im Rahmen der damals geplanten Bergbaunordwanderung eine zusätzliche überregionale Verkehrsverbindung in den niederländischen Grenzraum darstellen. Der Südabschnitt ‚Waltrop’ der Planung ist bereits 1994 vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert, zudem wurde die Planung für den Nordabschnitt bei Olfen und Dülmen mangels Bedarf eingestellt. Vorliegend geht es noch um den mittleren Abschnitt ‚Datteln’, der jedoch nach Auffassung des BUND keine nennenswerte Verkehrsbedeutung hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die ursprünglich zur Planrechtfertigung heran gezogene Anbindung des vor dem Scheitern stehenden newPark-Projektes als Argument ausfällt.

Az.: BVerwG 9 B 14.13

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