BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

A 45: BUND fordert Konzept für eine zukunftsfähige Mobilität

11. Februar 2022 | Mobilität

"Brücke nicht zum Präzedenzfall für Aushebelung des Umweltrechts machen"

KLaus Brunsmeier und Dirk Jansen vom BUND bei einem Ortstermin. [Foto: BUND] KLaus Brunsmeier und Dirk Jansen vom BUND bei einem Ortstermin. [Foto: BUND]

Angesichts der Debatte um die marode Rahmedetalbrücke der Autobahn A 45 warnt der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einer generellen Aufweichung der Umweltstandards und fordert die sofortige Entwicklung eines zukunftsfähigen Mobilitätskonzeptes für Südwestfalen, um die verkehrlichen Abhängigkeiten von der A 45 zu senken.

In Gesprächen mit der Autobahn GmbH, Bürgermeistern und Parlamentarier*innen aus der Region unterstrich der BUND, dass die unerträgliche Situation für die Betroffenen schnell beseitigt werden müsse. Die gesetzlich notwendigen Umweltprüfungen seien dabei kein Hindernis. Gleichzeitig betonte der BUND seine Bereitschaft, für die Rahmetalbrücke gemeinsam mit allen Beteiligten eine auf den Einzelfall bezogene Lösung zu finden.

„Die Rahmedetalbrücke darf nicht zum Präzedenzfall einer generellen Aushebelung des Planungsrechts werden“, unterstrich BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.„Die rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung sehen wir dabei auch mit Blick auf die realistischen Planungs- und Bauzeiten nicht als Hindernis, sondern als wichtigen Bestandteil einer rechtssicheren Planung.“ Da ein Großteil der erforderlichen Daten bereits vorliegt, wäre eine solche UVP auch schnell parallel zu den anderen Planungen zu machen.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf es für ein solches Änderungsvorhaben eines Planfeststellungsverfahrens inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies auch, weil mit dem Ersatzbau nicht nur eine Änderung der Größen und Leistungswerte verbunden ist, sondern auch nachteilige Umweltauswirkungen absehbar sind. Die Autobahn GmbH vertritt bislang hingegen die Auffassung, bei dem Brückenneubau handele es ich um einen „Fall von unwesentlicher Bedeutung“ gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Letztendlich obliegt die Entscheidung über das Vorliegen eines solchen Falls dem Fernstraßen-Bundesamt.

Der BUND hat deshalb die Präsidentin der Behörde schriftlich um Klarstellung gebeten. Über den Einzelfall hinaus sieht der BUND mit großer Besorgnis, dass offenbar beabsichtigt wird, bei Brückenersatzbauten generell auf ein Planfeststellungsverfahren inklusive gesetzlich vorgeschriebener Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Dies aber sei nicht nur mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden, sondern schmälere auch die Akzeptanz und Rechtssicherheit für solche Vorhaben.

Darüber hinaus fordert der BUND angesichts der Gefahr weiterer Brückensperrungen die schnellstmögliche Entwicklung eines neuen, modernen, klimaneutralen Mobilitätskonzeptes für Südwestfalen. „Wir müssen die regionale Abhängigkeit von der A 45 durchbrechen und zukunftsfähige Lösungen für Wirtschaft und Bürger*innen entwickeln“, sagt Klaus Brunsmeier, BUND-Landesvorstand aus dem Märkischen Kreis. „Dazu gehören Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung des ÖPNV und die Optimierung des Schienenverkehrs, insbesondere auch für Wirtschaftsgüter.“ Ferner müssten Sofortprogramme zur finanziellen Unterstützung für die betroffene Bürger*innen und Unternehmen entlang der Ausweichstrecken aufgelegt werden. Auch müssten die Mittel für den Straßenunterhalt und den Radwegebau für Lüdenscheid und umliegende Kommunen als besonders Betroffene deutlich erhöht werden.

Der BUND fordert einen grundsätzlichen Politikwechsel. Alle Planungs- und Ausführungskapazitäten der Straßenbauverwaltung müssten auf den Erhalt, die Sanierung und Ersatz konzentriert werden. Neue, sinnlose und klimaschädliche Fernstraßenprojekte wie die geplante A 46/B7n oder die B 54n müssten sofort gestoppt werden.

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