BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

A 33 vor dem Bundesverwaltungsgericht: BUND-Nachlese

23. Oktober 2012 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Harsche Kritik an Landesregierung / Umweltschützer setzen auf Alternativtrasse

Im Nachgang zur mündlichen Verhandlung der Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Lückenschluss der Autobahn A 33 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterstreicht der Umweltverband seine Kompromissbereitschaft. Es gehe nicht um eine Verhinderung des Autobahnabschnittes, sondern um eine naturschutz- und menschenverträgliche Trassenfindung. Das Urteil wird am 6. November verkündet.

Auf harsche Kritik des BUND stößt dabei die Rolle der Landesregierung. „Weder Ministerpräsidentin Kraft noch die Verkehrsminister Voigtsberger und Groschek waren an einer außergerichtlichen Einigung interessiert“, sagte Bernd Meier-Lammering, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen sich nicht an die vereinbarten Inhalte der gemeinsam unterzeichneten Düsseldorfer Erklärung aus dem Jahr 2004 gehalten habe und spätere Angebote des BUND zu einer gütlichen Einigung mehrmals ausgeschlagen wurden, sei nur die Klageoption geblieben.

Dabei geht es dem BUND beim jetzigen Stand der Planung nicht um eine Verhinderung des rund 12 km langen Lückenschlusses der Autobahn A 33 zwischen Borgholzhausen und Halle. Anderslautende Behauptungen in der örtlichen Presse sind falsch. „Wenn denn schon im Bereich südlich des Teutoburger Waldes eine Autobahn mit ihren zahlreichen negativen Umweltauswirkungen hingenommen werden muss, dann sollte sie so naturverträglich und landschaftsgerecht wie möglich gestaltet werden“, bekräftigt BUND-Mann Meier-Lammering.

Auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibt der BUND bei seiner Kritik. Die geplante Trasse laufe über eine lange Strecke direkt an der Grenze des europäischen Natura-2000-Gebietes Tatenhauser Wald und beeinträchtige zahlreiche Lebensräume und Arten des Schutzgebietes. Insbesondere die Bechsteinfledermaus, wegen der das FFH-Gebiet überhaupt ausgewiesen werden sollte, befindet sich deutschlandweit in einem sehr schlechten Erhaltungszustand und droht infolge der drohenden Verkehrstötung durch die neue Trasse im Tatenhausen Wald ausgerottet zu werden. Kurz vor Erlass des Planfeststellungsbeschluss waren im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Trasse zwei bisher nicht bekannte weitere Kolonien der Bechsteinfledermaus gefunden worden. Für den BUND ist der Bereich der geplanten Trassenführung der A 33 daher der beste Lebensraum dieser Art in ganz Nordrhein-Westfalen.

Falsch ist auch die in den Medien teilweise verbreitete Behauptung, der BUND verlange die Vergrößerung des vorhandenen FFH-Gebietes von 177 Hektar auf rund 1.600 Hektar. „Richtig ist, dass die Größe des gemeldeten FFH-Gebietes nicht den Anforderungen eines wirksamen Schutzes genügt“, stellte BUND-Rechtsanwalt und Diplom-Biologe Dr. Frank Niederstadt klar. „Eine moderate Vergrößerung des FFH-Gebietes in einer Größenordnung bis zu 100 ha erscheint deshalb für die Tatenhausener Bechsteinfledermaus-Kolonie angezeigt. Eine Ausdehnung auf die komplette Fläche des Fledermaus-Aktionsbereichs von 1.600 ha hat der BUND nie gefordert.“

In Anbetracht der massiven Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes hält es der BUND sowohl für angemessen als auch für zumutbar, den Lückenschluss auf einer weiter südlich verlaufenden Alternativtrasse herzustellen. Dadurch bleibe sowohl das FFH-Gebiet als auch die Bechsteinfledermaus gänzlich verschont. „Eine entsprechende Trasse ist nach heutiger Einschätzung naturschutzfachlich in jeder Hinsicht vorzuziehen, hätte sich dem Vorhabenträger beim Erlass des Planfeststellungsbeschluss aufdrängen müssen, wurde jedoch nicht geprüft,“ kritisiert Karsten Otte, Sprecher der Naturschutzverbände in Ostwestfalen.

Eine solche Trasse verhindere also nicht den Lückenschluss, sondern stelle ihn auf vertretbare Art und Weise her. Eine solche Lösung dränge sich auch deshalb auf, weil die in der Ortsdurchfahrt von Halle bestehenden Verkehrsprobleme bis zum Jahr 2014, also lange vor Fertigstellung der Autobahn, durch die dort inzwischen geplante Entlastungsstraße abschließend gelöst sein werden und wegen der Vorgaben der europäischen Luftreinhaltungsrahmenrichtlinie auch gelöst sein müssen.

Die früher einmal gesehene Notwendigkeit, den Abschnitt 7.1 zur Erzielung einer maximalen Entlastungswirkung dicht an Halle vorbei zu führen, ist daher mittlerweile entfallen. „Die Behauptung von Autobahnbefürwortern, es ginge dem BUND um eine generelle Unterbindung des Lückenschlusses, ist damit definitiv falsch“, so Otte. Dem BUND gehe es einzig und allein um einen verantwortungsvollen Umgang mit den europäischen Schutzgebieten. Davon könne bislang jedoch keine Rede sein.

Dies zeigt sich nach Auffassung des BUND auch darin, dass die Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und der geschützten Arten im Zuge des Planungsverfahrens verleugnet und schöngerechnet wurden, um die notwendigen Kompensationsmaßnahmen für Natur und Landschaft einzusparen. So wurden von den rund 200 ha ursprünglich im Verfahren vorgesehenen Kompensationsflächen während des Verfahrens ohne ausreichende fachliche Begründung rund 80 ha gestrichen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die ebenfalls erfolgenden Beeinträchtigungen des Natura-2000-Gebietes fehlen ebenfalls fast gänzlich.

Aus Sicht des BUND ist ein besonderes Ärgernis, dass die Landesregierung den mehr als acht Jahre andauernden fortlaufenden Bemühungen der Umweltverbände einen naturschutzverträglichen Kompromiss zu schließen, nicht im angemessenen Maße entgegen gekommen ist. Alle Beteiligten hätten sich das zeit- und kostenintensive Verfahren sparen können, wenn seitens der Landesverwaltung die Bereitschaft bestanden hätte, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen und Querungshilfen gemeinsam auf der Basis der im Jahre 2004 geschlossenen Düsseldorfer Vereinbarung zu planen oder bei notwendigen Änderungen hierüber zumindest mit den Umweltverbänden sachgerecht zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund versteht der BUND die vorliegenden Reaktionen der Landesverwaltung in keiner Weise.

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