Der BUND NRW hat mit seiner Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Kreises Kleve die Verfüllung des Altrheinarmes „Tweestrom“ in Kleve erfolgreich verhindert. Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stärkt das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot. Das Verbot ist wesentlicher Bestandsteil der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele, die ihren Ursprung in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben.