BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Talbrücke Büschergrund: BUND reicht Eilantrag ein

31. Januar 2023 | Mobilität, Technischer Umweltschutz

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einen Eilantrag zum Stopp vorbereitender Maßnahmen zum Ersatzneubau der A45-Talbrücke Büschergrund bei Siegen eingereicht. Mit dem Eilantrag will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seiner bereits gegen das Vorhaben eingereichten Klagen wiederhergestellt wird.

Aktuell beklagt der BUND mit Unterstützung des NABU Siegen-Wittgenstein die naturschutzrechtliche Befreiung sowie die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein im Zusammenhang mit dem anstehenden Erweiterungs-Neubau der Talbrücke Büschergrund. Aus Sicht der Naturschutzverbände sind diese Bescheide aufgrund fehlender Zuständigkeit der Kreisbehörden rechtswidrig erteilt worden. Da nach geltender Rechtslage für den Erweiterungs-Neubau von vier auf sechs Spuren ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen, sei allein das Fernstraßenbundesamt zuständig. Dieses hatte unlängst allerdings anders entschieden.

Die aktuell anhängenden Klagen waren zur Beschleunigung des Verfahrens nach Antrag des Klägers BUND erst kürzlich an das OVG Münster verwiesen. Der Landkreis hatte sich hier gesperrt und damit entgegen des eigenen Beschleunigungsgedanken agiert.

Nicht zuletzt aufgrund der anhängenden Klagen stößt daher die Entscheidung des Fernstraßenbundesamt zum Wegfall von Plangenehmigung und Planfeststellung bei den Umweltverbänden auf Unverständnis. „Es kann nicht angehen, dass jetzt Fakten geschaffen werden, obwohl die juristische Klärung noch aussteht“, sagte Klaus Brunsmeier, Mitglied im Landesvorstands des BUND. „Die Talbrücke Büschergrund ist ebenso wie die Rahmedetalbrücke ein Negativbeispiel für die Aushebelung des Planungsrechts zu Lasten der Natur- und Umweltrechte. Hierzu streben wir eine schnellstmögliche und höchstrichterliche Klärung an.“

Dabei kritisieren die Verbände auch die nun kurzfristig angesetzten Fällarbeiten. Zwar sind diese nach Naturschutzgesetz in den Wintermonaten zulässig, stören jedoch die Winterruhe der geschützten Arten. „Besser wäre es die entsprechenden Umsiedlungsmaßnahmen vorzuziehen, um einen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten. An der Rahmedetalbrücke hatte die Autobahn GmbH ebendiese Maßnahmen vorbildlich umgesetzt. So erstaunt es um so mehr, warum nun im Eilverfahren die Arbeiten durchgezogen werden sollen.“, so Klaudia Witte, Vorsitzende des NABU KV Siegen-Wittgenstein.

Die Umweltverbände sind aber zuversichtlich, dass nun mit der gebotenen Schnelligkeit die Verfahren gerichtlich geprüft und beschieden werden, sodass ohne weiteren Zeitverlust die weiteren Planungen konzertiert und gesetzeskonform abgearbeitet werden können.

 

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